Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Handwerkerleistungen / gemeinsamer Haushalt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Handwerkerleistungen / gemeinsamer Haushalt

    EK-Steuererklärung 2009, Elsterformular, Version 11.1.1

    * Eingabe von in 2009 getätigten und bezahlten Handwerkerleistungen, Zeile 78 Hauptvordruck
    * Eingabe meines Lebenspartners in Zeile 80, Hauptvordruck

    Die Plausibilitätsprüfung fordert mich auf, den eigenen Anteil in Prozent an diesen Handwerkerechnungen anzugeben, da ich einen gemeinsamen Haushalt mit einer anderen alleinstehenden Person erklärt habe. Das ist ok, aber WO??

    #2
    AW: Handwerkerleistungen / gemeinsamer Haushalt

    Das weiß keiner, einfach Zeile 80 nicht ausfüllen

    Kommentar


      #3
      AW: Handwerkerleistungen / gemeinsamer Haushalt

      Die Prozentangaben werden doch ebenfalls in Zeile 80 erfragt. Oder ist das erst im letzten Setup aufgenommen worden?

      Kommentar


        #4
        AW: Handwerkerleistungen / gemeinsamer Haushalt

        ja, seit dem letzten Update kann man endlich die notwendigen Angaben vornehmen.

        Davor waren diese Zeilen nicht vorhanden

        Kommentar


          #5
          AW: Handwerkerleistungen / gemeinsamer Haushalt

          Mit der neuen Version 11.1.2 klappts (siehe vorige Antworten)

          Danke und Gruß

          Kommentar


            #6
            AW: Handwerkerleistungen / gemeinsamer Haushalt

            Meine Lebensgefährtin und ich reichen getrennte Einkommensteuererklärungen ein.
            Für unsere uns gemeinsam gehördende Eigentumswohnung können insgesamt 115 € an Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Werden die eingegebenen Handwerkerkosten automatisch vom System halbiert, wenn ich in Zeile 80 eingebe, dass mir nur 50% zustehen, da meine Lebensgefährtin die andere Hälfte geltend machen will, oder muss ich, wie mich mein Finanzbeamter glauben machen möchte, nur die Hälfte (58 €) in Zeile 78 eintragen? Macht immerhin 12 € weniger in der Auszahlung aus!

            Kommentar


              #7
              AW: Handwerkerleistungen / gemeinsamer Haushalt

              Ich weiß es nicht. Im ElsterOnline-Portal kannst Du auch keine Einkommensteuererklärung machen. Aber mit ElsterFormular kannst Du probeberechnen, dann siehst Du, wie die Handwerkerleistungen berücksichtigt werden.

              Kommentar


                #8
                AW: Handwerkerleistungen / gemeinsamer Haushalt

                Ich hab´s durchprobiert. Der Finanzsachbearbeiter hat Recht. Ist aber schon ziemlich schwachsinnig nach Prozenten zu fragen, wenn´s am Ende dann nicht gerechnet wird.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Handwerkerleistungen / gemeinsamer Haushalt

                  Zitat von guitho69 Beitrag anzeigen
                  Ich hab´s durchprobiert. Der Finanzsachbearbeiter hat Recht. Ist aber schon ziemlich schwachsinnig nach Prozenten zu fragen, wenn´s am Ende dann nicht gerechnet wird.
                  Mag auf den ersten Blick nach Schwachsinn aussehen, stimmt aber nicht. Schauen wir uns doch einmal den GENAUEN Text im Formular an, denn da steht etwas Anderes als bisher hier zitiert: Dort steht nämlich NICHT "eigener Anteil an Prozent der Ausgaben", sondern "eigener Anteil am HÖCHSTBETRAG". Da meine Vorredner alle nur Mini-Beträge weit unterhalb der Höchstbeträge hatten, kam eine eventuelle Kürzung der Beträge somit nie in Betracht.

                  Anders herum ausgedrückt: Der Abzug steht nur dem Auftraggeber zu. Bei gemeinsamen Haushalt UND gemeinsamer Beauftragung müssen in beiden Steuererklärungen schon von vorneherein in den Zeilen 74-78 die anteiligen Beträge eingetragen werden. Da der Abzug allerdings haushaltsbezogen begrenzt ist (20 %, höchstens 4.000 €), ist in Zeile 80 einzutragen der Prozentsatz, aus dem das Finanzamt errechnen kann, wieviel von den 4.000 € auf jeden Einzelnen entfällt.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Handwerkerleistungen / gemeinsamer Haushalt

                    Danke für den Hinweis, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Nun bin ich auch Beamter und sollte mich mit Vordrucken auskennen, aber man lernt immer wieder dazu. Vielleicht ist mein Ansinnen aber trotzdem dazu angetan dem unbedarften Benutzer künftig noch deutlicher die Feldeintragungen zu erläutern.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X