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Übernahme von Bescheinigungen in Mein Elster bei ausgefüllten Vorjahreswerten

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    Übernahme von Bescheinigungen in Mein Elster bei ausgefüllten Vorjahreswerten

    Liebe Mein Elster Experten,

    nachdem ich im vergangenen Jahr (zwangsweise) auf Mein Elster umgestiegen bin, habe ich dieses Jahr zum ersten Mal ein aus dem Vorjahr übernommenes Formular als Grundlage für die Einkommensteuererklärung.

    Wenn nun die Lohnsteuerbescheinigung zum Abruf bereitstehen, wollte ich Euch fragen, wie sich Mein Elster verhält. Werden Vorjahreswerte aus der Lohnsteuerbescheinigung überschrieben und ersetzt oder werden die Werte als zweite Lohnsteuerbescheinigung übernommen? Wenn ja, empfehlt Ihr die Vorjahreswerte dann vorab zu löschen?

    Bin für Eure Hinweise dankbar!


    #2
    Hallo,

    Die Vorjahreswerte werden überschrieben. Musst du nicht löschen.
    Kirchensteuer solltest du überprüfen, speziell bei Zusammenveranlagung oder mehreren Lohnsteuerbescheinigungen

    Der Abruf von Lohnsteuerbescheinigungen, die [B]Kirchenlohnsteuer enthalten[/B], überschreibt alle vorhandenen Kirchensteuereinträge
    Gruß FIGUL

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      #3
      [USER="82060"]FIGUL[/USER] Danke für den sehr hilfreichen Hinweis insbesondere zur Kirchensteuer. Werden dann auch manuell erfasste Einträge wie die erstattete Kirchensteuer aus 2021 überschrieben? Das wäre ja schon echt ein Ding.

      Das überschreiben der VJ Werte funktioniert dann hoffentlich in alle Anlagen, in die die Bescheinigung verzweigt (z.B. N, Vorsorgeaufwand, außergewöhnliche Belastungen…).

      Kommentar


        #4
        [QUOTE=Horst80;n376353][USER="82060"]FIGUL[/USER] Danke für den sehr hilfreichen Hinweis insbesondere zur Kirchensteuer. Werden dann auch manuell erfasste Einträge wie die erstattete Kirchensteuer aus 2021 überschrieben? Das wäre ja schon echt ein Ding.

        Das überschreiben der VJ Werte funktioniert dann hoffentlich in alle Anlagen, in die die Bescheinigung verzweigt (z.B. N, Vorsorgeaufwand, außergewöhnliche Belastungen…).

        [/QUOTE]

        Hallo,

        die erstattete Kirchensteuer kann gar nicht überschrieben werden.
        Dafür gibt es keinen Bescheinigungsabruf ebenso wie bei außergewöhnlichen Belastungen.
        Die Werte musst du jedes Jahr aktualisieren per Hand
        Gruß FIGUL

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          #5
          Top! Dann sollte es bei Einzelveranlagung ja passen.

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