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Student: Werbungskosten Anlage N

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    Student: Werbungskosten Anlage N

    Hallo allerseits,

    ich bin Masterstudent und hatte zwei Arbeitsverhältnisse im Jahr 2015 (keine Pauschalbesteuerung). Die Frage bezieht sich auf das Semesterticket:

    In Job 1 (LSt-Klasse I) habe ich das ganze Jahr gearbeitet (hier zähle also beide Semestertickets zum Arbeitsweg), in Job 2 (LSt-Klasse VI) nur das letzte Quartal (hier nur das Semesterticket vom Wintersemester).

    In beiden Fällen ist der Preis des Semestertickets höher als die Pendlerpauschale, die sich ergibt. Trage ich das Semesterticket in Zeile 35 „Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Flug- und Fährkosten) (Euro)“ der jeweiligen Arbeitsverhältnisse ein, so wird der Preis doppelt gezählt. Das erscheint mir nicht korrekt.

    Außerdem hätte ich das Semesterticket auch in die Fortbildungskosten geschrieben, da dort ja das Masterstudium hingehört, und der Beitrag zum Semesterticket verpflichtend zum Studentenwerksbeitrag gehört. Auch hier wäre der ja doppelt berücksichtigt. Das scheint mir auch nicht korrekt, sollte man das Semesterticket aus den Studentenwerksbeiträgen rausrechnen?

    Ich bedanke mich im Voraus

    #2
    AW: Student: Werbungskosten Anlage N

    sollte man das Semesterticket aus den Studentenwerksbeiträgen rausrechnen?
    Das sind sicher zwei Paar Stiefel, die miteinander nichts zu tun haben. Der Anteil, der vom Gesamtbeitrag auf das Semesterticket entfällt, wird doch sicher irgendwo ausgewiesen sein.

    Man darf den tatsächlichen Aufwand für die Beförderung, also für das Semesterticket, auch nicht doppelt ansetzen. Dreifach natürlich auch nicht, das siehst du schon richtig

    Wenn du die Aufwendungen für das Semesterticket auf beide Arbeitswege und die Wege zur Hochschule verteilen willst, dann kannst du ja die Kosten zum Beispiel nach dem Verhältnis der Wegstrecken oder der Arbeitstage aufteilen.

    Dann machst du eben notfalls 3 Berechnungen für die Entfernungspauschale, soweit die Wege alle da drunter fallen. Ob das so ist, ob es sich also jeweils um erste Tätigkeitsstätten handelt, lässt sich anhand deiner Angaben nicht beurteilen.

    Dir ist klar, dass du mit deinen Werbungskosten über 1.000,00 € liegen musst, damit die ganze Rechnerei steuerlich etwas bewirkt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Student: Werbungskosten Anlage N

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Dann machst du eben notfalls 3 Berechnungen für die Entfernungspauschale, soweit die Wege alle da drunter fallen. Ob das so ist, ob es sich also jeweils um erste Tätigkeitsstätten handelt, lässt sich anhand deiner Angaben nicht beurteilen.
      Verstehe ich das richtig, dass ich hier die Freiheit habe, die für mich günstigste Kombination (Semesterticket voll auf Job 1, voll auf Job 2, oder beliebig aufteilen) zu ermitteln und anzugeben? Und was meinst Du mit »erste Tätigkeitsstätte«? Die beiden Arbeitsverhältnisse haben auf jeden Fall jeweils nur eine Arbeitsstätte.

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Dir ist klar, dass du mit deinen Werbungskosten über 1.000,00 € liegen musst, damit die ganze Rechnerei steuerlich etwas bewirkt.
      Das ist natürlich der Fall.

      Vielen Dank schon mal!

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        #4
        AW: Student: Werbungskosten Anlage N

        Zitat von 2feb34 Beitrag anzeigen
        Verstehe ich das richtig, dass ich hier die Freiheit habe, die für mich günstigste Kombination (Semesterticket voll auf Job 1, voll auf Job 2, oder beliebig aufteilen) zu ermitteln und anzugeben? Und was meinst Du mit »erste Tätigkeitsstätte«? Die beiden Arbeitsverhältnisse haben auf jeden Fall jeweils nur eine Arbeitsstätte !
        Das verstehst du falsch. Steuerrecht ist kein Wunschkonzert.

        Mit Erste Tätigkeitsstätte ist deine Arbeitsstätte gemeint.
        Mfg

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