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Lohnsteuerbescheinigung bei unterjahrigen Wechsel des Dienstleisters

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    Lohnsteuerbescheinigung bei unterjahrigen Wechsel des Dienstleisters

    2016 hatten wir im laufenden Jahr den Dienstleister für die Gehaltsrechnung gewechselt.
    Im Nachhinein: böser Fehler!

    1. Dienstleister Januar bis Juni mit Datev
    DL hat Firma zum 30.6.16 nach Kündigung des Vertrages geschlossen und abgemeldet.
    Die Mitarbeiter, die auch zum 30.6. ausgeschieden sind, haben eine Lst- Bescheinigung per 30.6. erhalten
    Für die anderen sollte dies nicht gehen, da sie bei der Firma (uns) weiterbeschäftigt sind und eine Abmeldung
    so nicht möglich ist. Daher haben wir die Lohnkonten Januar bis Juni bekommen, damit der neue DL diese
    als Vortragswerte erfassen kann.

    2. Dienstleister ab Juli 2017 mit HS Lohn
    hat wohl keine Möglichkeit die Vortragswerte Januar bis Juni zu verarbeiten

    Ich hatte dann manuelle Lst- Bescheinigungen für Januar bis Juni erstellt. Die sind nicht elektronisch übertragen worden,
    das hat dann das FA moniert.

    Jetzt bin ich echt hilflos, ein DL schiebt das Problem zu dem Anderen DL.

    Wem fällt dazu eine Lösung ein?

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung bei unterjahrigen Wechsel des Dienstleisters

    Hallo Elster17,

    Da fällt mir nur ein , dass du vielleicht mit dem kostenlosen Elsterformular die Lohnsteuerbescheinigungen erstellst und darüber versendest mit dem vorhandenen Zertifikat, ist natürlich schwach wenn ein Lohnprogramm wo du viel Geld bezahlst keine Daten für komplett 2017 einspielen kann.

    Tschüß

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      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung bei unterjahrigen Wechsel des Dienstleisters

      Warum wurden eigentlich nicht 2 elektronische Lohnsteuerbescheinigungen erstellt?

      Der alte Dienstleister für das 1. Halbjahr, der neue DL nach Wechsel des Datenübermitllers dann für das 2. Halbjahr.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung bei unterjahrigen Wechsel des Dienstleisters

        Hallo Elster17,

        eigentlich könntest du doch gleich für die weiterbeschäftigten AN über Elsterformular die Lohnsteuerbescheinigungen komplett vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 erstellen und übermitteln,
        wenn es das jetzt verwendete Lohnprogramm nicht hinbekommt.

        Tschüß

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          #5
          AW: Lohnsteuerbescheinigung bei unterjahrigen Wechsel des Dienstleisters

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo Elster17,

          eigentlich könntest du doch gleich für die weiterbeschäftigten AN über Elsterformular die Lohnsteuerbescheinigungen komplett vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 erstellen und übermitteln,
          wenn es das jetzt verwendete Lohnprogramm nicht hinbekommt.

          Tschüß
          Danke, wahrscheinlich ist das die einzigste Lösung. Ist die Erstellung der Lst- Bescheinigung in Elsterformular irgendwo beschrieben. Ich habe davon kaum Ahnung, schließlich gibt es ja einen
          oder hier sogar zwei Dienstleister

          Elster17

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            #6
            AW: Lohnsteuerbescheinigung bei unterjahrigen Wechsel des Dienstleisters

            Zitat von Elster17 Beitrag anzeigen
            Danke, wahrscheinlich ist das die einzigste Lösung. Ist die Erstellung der Lst- Bescheinigung in Elsterformular irgendwo beschrieben. Ich habe davon kaum Ahnung, schließlich gibt es ja einen
            oder hier sogar zwei Dienstleister

            Elster17
            Es gibt eine Eingabehilfe! Aufpassen musst du, wenn der neue Dienstleister die Bescheinigungen für das 2. Halbjahr korrekt übermittelt und du jetzt das ganze Jahr neu übermitteln willst.

            Dann müssten die übermittelten Bescheinigungen zuerst storniert werden! Die Eingabehilfe sagt hierzu:

            Für den Fall, dass eine Bescheinigung mehrere Einzel-Bescheinigungen desselben Arbeitsverhältnisses ersetzen soll (aus mehreren Beschäftigungszeiträumen wird einer)
            und es hierdurch zu Überschneidungen zu anderen Lohnsteuerbescheinigungen desselben Dienstverhältnisses kommt.

            Es müssen alle betroffenen Bescheinigungen zuerst storniert und anschließend die korrekte neue Bescheinigung gesendet werden.

            Du kannst natürlich auch nur für die Zeiträume übermitteln, für die das versäumt wurde!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Lohnsteuerbescheinigung bei unterjahrigen Wechsel des Dienstleisters

              Hallo Elster17,

              und ab 2016 gibt es ja die Besonderheit bei Korrekturen und Stornierungen, muss zwingend die KmId der Erstübermittlung eingetragen werden.

              Vielleicht nimmst du mal mit deinem Finanzamt Kontakt auf, die können dir sagen über die Id.-Nr. deiner Arbeitnehmer, welche Daten denn genau vorliegen.

              Tschüß

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                #8
                AW: Lohnsteuerbescheinigung bei unterjahrigen Wechsel des Dienstleisters

                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                [. . .] Die können dir sagen über die Id.-Nr. deiner Arbeitnehmer, welche Daten denn genau vorliegen.
                Aber nicht die KmID, denn die kennt nur der erstübermittelnde Dienstleister - hoffentlich.
                Mit freundlichen Grüßen
                gez. D. Cremer

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                  #9
                  AW: Lohnsteuerbescheinigung bei unterjahrigen Wechsel des Dienstleisters

                  Hallo DC1961-1,

                  da hast du völlig recht, bleibt das Problem für Elster17 ob er diese Daten vom ersten Dienstleister überhaupt noch bekommt.
                  Das Finanzamt könnte zumindest mitteilen, was denn alles für die einzelnen AN vorliegt und dann kann man vielleicht verhandeln, ob im Ausnahmefall manuell übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen akzeptiert werden.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Lohnsteuerbescheinigung bei unterjahrigen Wechsel des Dienstleisters

                    Ich hatte dann manuelle Lst- Bescheinigungen für Januar bis Juni erstellt.
                    Wenn manuelle Lohnsteuerbescheinigungen für Januar bis Juli erstellt wurden, weil der alte Dienstleister für diesen Zeitraum nichts übermittelt hat, was spricht eigentlich dagegen,
                    nur diese Zeiträume nachträglich elektronisch zu übermitteln?

                    Dann gibt es eben für die Arbeitnehmer in diesem Jahr 2 Lohnsteuerbescheinigungen und es muss nichts korrigiert oder storniert werden oder?

                    Ich habe im Jahr meiner Verrentung auch 2 Bescheinigungen erhalten, weil das für die Lohnbuchhaltung aus deren Sicht abrechnungstechnisch einfacher war.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Lohnsteuerbescheinigung bei unterjahrigen Wechsel des Dienstleisters

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      .......
                      Dann gibt es eben für die Arbeitnehmer in diesem Jahr 2 Lohnsteuerbescheinigungen und es muss nichts korrigiert oder storniert werden oder?

                      .....
                      Hallo,

                      das ist korrekt, das sollte auch funktionieren. Ich habe ja Elster17 empfohlen mal mit dem Finanzamt Kontakt aufzunehmen und die einzelnen AN anhand der Id.-Nr. abzuchecken, damit er genau weiß was denn nun bei wem fehlt.

                      Tschüß

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