Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abfindung - Frage zu der Zeile 11

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abfindung - Frage zu der Zeile 11

    Guten Tag zusammen,

    im vorraus vielen Dank für die Hilfestellungen.

    Ich mache gerade die Steuererklärung und will die fünftel-Regelung anweden.

    Da der Betrag in Zeile 19 eingetragen ist, habe ich:

    - den Abfindungsbetrag in Zeile 10 geschrieben
    - die Zeile 3 um den ABfindungsbetrag reduziert.

    Sobald das geschehen ist, möchte das Programm das ich in Zeile 11 und 12 auch einen Wert eintrage.
    Nun, was genau muss denn da rein?

    Wenn ich 0,00 eintrage macht das einen gravierenden Unterschied, als wenn ich Zeile 4 und 5 übernehme.

    Wäre dankbar für einen Tipp.

    Danke.

    #2
    AW: Abfindung - Frage zu der Zeile 11

    Da die einbehaltene Steuer in den Beträgen unter den Nummern 4 und 5 bereits enthalten ist, ist natürlich unter den Nummern 11 und 12 nur der Wert 0,00 richtig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Abfindung - Frage zu der Zeile 11

      Aber warum bekomm ich da so einen riesen Unterscheid raus:

      folgendes steht in der Bescheinigung:

      3) 22.685,60
      4) 6.428,82
      5) 353,57

      19) 17.500,00

      Steuerrückzahlung (mit allen Werbungskosten) = 6.400,00 Euro

      Wenn ich das jetzt ändere in:

      3) 22.685,60 - 17.500,00 = 5.185,00
      4) bleibt
      5) bleibt

      19) entfernt

      10) 17.500,00
      11) 0,00
      12) 0,00

      Steuerrückzahlung (mit allen Werbungskosten) = 632,00 Euro


      Gravierender Unterschied!


      Muss ich das denn überhaupt machen, oder kann ich die Beträge so wie oben im ersten Beispiel gezeigt, lassen?

      Kommentar


        #4
        AW: Abfindung - Frage zu der Zeile 11

        Aber warum bekomm ich da so einen riesen Unterscheid raus:
        Ich weiß es nicht, irgendwo hast du wohl einen Eingabefehler gemacht. Stimmig sind die 6.400 €!

        Muss ich das denn überhaupt machen, oder kann ich die Beträge so wie oben im ersten Beispiel gezeigt, lassen?
        Bei ElsterFormular kannst du den Wert auch unter Nummer 19 eingetragen lassen, es rechnet auch damit richtig. Das war zumindest im letzten Jahr so!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Abfindung - Frage zu der Zeile 11

          Alles klar.
          Danke Charlie.

          Kommentar


            #6
            AW: Abfindung - Frage zu der Zeile 11

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Bei ElsterFormular kannst du den Wert auch unter Nummer 19 eingetragen lassen, es rechnet auch damit richtig. Das war zumindest im letzten Jahr so!
            Ist für 2017 offenbar nicht so:
            Die Angabe einer Abfindung in Nr. 19 der LStB bewirkt in der ElFo-Berechnung zwar eine Reduktion des Steuer-Brutto in Nr. 3 (mit der entsprechenden Steuererstattung), die Abfindung selbst taucht in der Berechnung aber nicht mehr auf (zu erwarten wäre: "zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG") und wird daher überhaupt nicht versteuert!
            mfg. - Kent

            Kommentar


              #7
              AW: Abfindung - Frage zu der Zeile 11

              ... die Abfindung selbst taucht in der Berechnung aber nicht mehr auf (zu erwarten wäre: "zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG") und wird daher überhaupt nicht versteuert!
              Wenn bei sehr kleinen Summen überhaupt keine Steuer mehr anfällt, wäre es logisch, wenn die Abfindung nicht in der Berechnung auftauchen würde.

              Du hast aber recht, sie taucht nämlich auch bei einem höheren Brutto und verbleibenden Steuern nicht mehr! Auch wieder ein Fehler in der Vorausberechnung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Abfindung - Frage zu der Zeile 11

                Ergänzung:

                Macht man die Eingabe, wie in der Hilfe vorgeschlagen unter Nummer 10 ff, taucht der nach § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt zu versteuernde Betrag auch dann in der Steuerberechnung auf, wenn die Steuer 0 ist.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Abfindung - Frage zu der Zeile 11

                  In der neuen Version 19.1 wird jetzt zwar eine Abfindung lt. Nr. 19 der LStB richtigerweise ermäßigt besteuert ("zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG"), die normalen Einkünfte werden aber gleich zweimal um den Abfindungsbetrag reduziert.
                  mfg. - Kent

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Abfindung - Frage zu der Zeile 11

                    Zwei Fehler (Anlage Kind und Anlage Unterhalt) behoben, einen neuen eingebaut! Was soll man jetzt dazu sagen?

                    Das nächste Update kommt bestimmt!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Abfindung - Frage zu der Zeile 11

                      Ist das der Fehler, der bei Steuerberechnung zum Fehler "Sie haben Entschädigung / Arbeitslohn für mehrere Jahre i.S.d. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG erklärt. Der erklärte Betrag ist höher als die Summe aller von Ihnen erklärten Bruttoarbeitslöhne." führt ?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Abfindung - Frage zu der Zeile 11

                        Hallo Deryabar,

                        das sieht ganz danach aus.

                        Tschüß

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X