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Wohngebäudeversicherung,Sterbegeldversicherung

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    Wohngebäudeversicherung,Sterbegeldversicherung

    Hallo Zusammen,kann ma die Beiträge zur Wohngebäude und Sterbegeldversicherung absetzen?
    Vielen dank schon mal im vorraus für Antworten

    #2
    AW: Wohngebäudeversicherung,Sterbegeldversicherung

    Hallo hjc52,

    ohne mal darauf einzugehen ob man das kann und darf -> sollte beim Großteil der Bevölkerung der abzugsfähige Höchstbetrag von Vorsorgeaufwendungen schon mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen erreicht sein.

    Tschüß

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      #3
      AW: Wohngebäudeversicherung,Sterbegeldversicherung

      Wohngebäude geht nur bei vermieteten Objekten, Sterbegeld nur bei Abschluss vor 2005, wirkt sich aber zumeist steuerlich nicht aus.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Wohngebäudeversicherung,Sterbegeldversicherung

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wohngebäude geht nur bei vermieteten Objekten, Sterbegeld nur bei Abschluss vor 2005, wirkt sich aber zumeist steuerlich nicht aus.
        Vielen Dank für Deine Antwort

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Hallo hjc52,

        ohne mal darauf einzugehen ob man das kann und darf -> sollte beim Großteil der Bevölkerung der abzugsfähige Höchstbetrag von Vorsorgeaufwendungen schon mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen erreicht sein.

        Tschüß
        Danke für die Antwort

        - - - Aktualisiert - - -

        Hatte vergessen zu fragen ob ich die Private Haftpflichtversicherung absetzen kann?Sorry

        Kommentar


          #5
          AW: Wohngebäudeversicherung,Sterbegeldversicherung

          Hatte vergessen zu fragen ob ich die Private Haftpflichtversicherung absetzen kann?Sorry
          Die kannst du problemlos angeben (Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand), wirkt sich aber, wie bereits geschrieben, zumeist steuerlich nicht aus.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Wohngebäudeversicherung,Sterbegeldversicherung

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Die kannst du problemlos angeben (Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand), wirkt sich aber, wie bereits geschrieben, zumeist steuerlich nicht aus.
            Oh,Super,vielen Dank für die Info

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              #7
              AW: Wohngebäudeversicherung,Sterbegeldversicherung

              Wieso super ? Du hast schon verstanden, dass es sich zumeist steuerlich nicht auswirkt ?
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Wohngebäudeversicherung,Sterbegeldversicherung

                Naja ich glaube das Super für die Wohngebäudeversicherung oder Sterbegeldversicherung bezieht sich auf die schnelle und wahre Information. Daher sollte man das nicht ganz so ernst nehmen.
                Zuletzt geändert von Charlie24; 15.03.2018, 14:42.

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                  #9
                  AW: Wohngebäudeversicherung,Sterbegeldversicherung

                  Hallo Friederike20,

                  bitte keine Werbung hier einbauen, vielleicht kannst du den Link entfernen.

                  Tschüß

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Wohngebäudeversicherung,Sterbegeldversicherung

                    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                    bitte keine Werbung hier einbauen,
                    Ich habe den Eindruck, das ist der eigentliche Zweck ihrer Beiträge im Forum. Teilweise hinterlegt sie ja sogar in zitiertem Text Begriffe mit Werbelinks.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Wohngebäudeversicherung,Sterbegeldversicherung

                      Hallo multi,

                      dann kopple ich den Beitrag mal ab.

                      Tschüß

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Wohngebäudeversicherung,Sterbegeldversicherung

                        Man kann solche Links auch einfach entfernen, dann ist der Beitrag völlig harmlos.

                        Dann lernt @Friederike20 vielleicht die Verhaltensregeln hier im Forum.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Wohngebäudeversicherung,Sterbegeldversicherung

                          Hallo,

                          weiß ich Bescheid für's nächste Mal.

                          Tschüß

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