Hallo.
Ich habe folgende Problematik: für 2017 habe ich die Steuererklärung für einen Rentner mit Beginn der Versorgungsbezüge aus einer Betriebsrente ab August 2017 erstellt.
Die monatl. Rentenzahlung beträgt 478,60 € und es gibt 2 Extrazahlungen von je 319 € - insgesamt ergeben sich für den Eintrag in Zeile 29 der Anlage N (Bemessungsgrundlage für Freibetrag) nach meinem Verständnis 12x478,60 + 2x319 = ~6.381 €.
In den fünf Monaten August bis Dezember 2017 wurden 5x 478,60 € + 1x 319 €= 2.712 € ausgezahlt und dieser Wert unter Punkt 8, Anlage N vermerkt.
Laut Tabelle müsste sich der Versorgungsfreibetrag für 2017 aus 20,8% der Versorgungsbezüge (von 6.381 € = ~1.327 €) + Zuschlag von 468 € (= ~ 1.795 €) ergeben. Für August bis Dezember (5 Monate) müsste der endgültige Betrag für 2017 demnach 5/12 von 1.795 = ca. 748 € lauten.
Das Jahr 2017 ist in Anlage N Zeile 30 eingetragen, die Monate 08 und 12 in Zeile 31.
In der Elster-Berechnung wird seltsamerweise bei "Freibeträge für Versorgungsbezüge" 2.028 € angezeigt (das entspr. dem Höchstbetrag von 1.560 € für Versorgungsbezüge für 2017 + 468 € Zuschlag ohne 5 / 12 Berechnung und unter Vernachlässigung der Tatsache, daß 1.327 € < 1.560 € ist).
Wo liegt hier das Problem ? Ich kann es nicht nachvollziehen...
Vom Finanzamt kam nun die Berechnung mit der oben angegebenen nachvollziehbaren Kalkulation i.H.v. 748 €. Es scheint also ein Fehler in der Berechnung vom Elster-Formular zu sein.
Im Jahr 2017 gab es zusätzlich eine Einmal-Kapitalauszahlung dieser Betriebsrentenkasse (diese wurde gesondert in Anlage N unter Punkt 8a, 30a und 32a eingetragen). Gibt es ggf. eine Art Sonderregelung, daß bei Einmalzahlungen im ersten Jahr die "unterjährige" (hier 7/12) Kürzung aufgehoben wird und ggf. der Höchstbetrag zum Tragen kommt ? Kenne mich da leider nicht aus, wäre eine schöne Erklärung für die abweichende Berechnung von Elster und der Fehler wäre demnach beim Finanzamt zu suchen - da ich noch die Einspruchsfrist wahrnehmen könnte, wäre ich über einen Tipp bzw. die Klärung meiner Problematik dankbar !
Ich habe folgende Problematik: für 2017 habe ich die Steuererklärung für einen Rentner mit Beginn der Versorgungsbezüge aus einer Betriebsrente ab August 2017 erstellt.
Die monatl. Rentenzahlung beträgt 478,60 € und es gibt 2 Extrazahlungen von je 319 € - insgesamt ergeben sich für den Eintrag in Zeile 29 der Anlage N (Bemessungsgrundlage für Freibetrag) nach meinem Verständnis 12x478,60 + 2x319 = ~6.381 €.
In den fünf Monaten August bis Dezember 2017 wurden 5x 478,60 € + 1x 319 €= 2.712 € ausgezahlt und dieser Wert unter Punkt 8, Anlage N vermerkt.
Laut Tabelle müsste sich der Versorgungsfreibetrag für 2017 aus 20,8% der Versorgungsbezüge (von 6.381 € = ~1.327 €) + Zuschlag von 468 € (= ~ 1.795 €) ergeben. Für August bis Dezember (5 Monate) müsste der endgültige Betrag für 2017 demnach 5/12 von 1.795 = ca. 748 € lauten.
Das Jahr 2017 ist in Anlage N Zeile 30 eingetragen, die Monate 08 und 12 in Zeile 31.
In der Elster-Berechnung wird seltsamerweise bei "Freibeträge für Versorgungsbezüge" 2.028 € angezeigt (das entspr. dem Höchstbetrag von 1.560 € für Versorgungsbezüge für 2017 + 468 € Zuschlag ohne 5 / 12 Berechnung und unter Vernachlässigung der Tatsache, daß 1.327 € < 1.560 € ist).
Wo liegt hier das Problem ? Ich kann es nicht nachvollziehen...
Vom Finanzamt kam nun die Berechnung mit der oben angegebenen nachvollziehbaren Kalkulation i.H.v. 748 €. Es scheint also ein Fehler in der Berechnung vom Elster-Formular zu sein.
Im Jahr 2017 gab es zusätzlich eine Einmal-Kapitalauszahlung dieser Betriebsrentenkasse (diese wurde gesondert in Anlage N unter Punkt 8a, 30a und 32a eingetragen). Gibt es ggf. eine Art Sonderregelung, daß bei Einmalzahlungen im ersten Jahr die "unterjährige" (hier 7/12) Kürzung aufgehoben wird und ggf. der Höchstbetrag zum Tragen kommt ? Kenne mich da leider nicht aus, wäre eine schöne Erklärung für die abweichende Berechnung von Elster und der Fehler wäre demnach beim Finanzamt zu suchen - da ich noch die Einspruchsfrist wahrnehmen könnte, wäre ich über einen Tipp bzw. die Klärung meiner Problematik dankbar !
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