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USt-Voranmeldung - w o schreibe ich w a s rein?

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    USt-Voranmeldung - w o schreibe ich w a s rein?

    Guten Tach,

    ich mache diesen Mai zum ersten mal eine USt-Erklärung und hoffe, dass ich von euch ein wenig Hilfe bekomme. Ich weiß auch nicht, ob meine Frage in diesem Teil des Forums richtig platziert ist. Aber das sagt mir dann wohl der Admin

    Ich bin Kleinunternehmer und weise seit Januar 2011 in meinen Rechnungen Umsatzsteuer aus.
    In meiner Frage geht es um die USt-Voranmeldung: In welches Feld auf Formularseite 9 (Abziehbare Vorsteuerbeträge) trage ich die Mwst-Beträge für Büromaterial ein, und in welches Feld trage ich den Mwst-Betrag z.B. für einen Hifi-Verstärker ein, der 230,-inkl. Mwst. gekostet hat?

    Ich habe alles in Feld 61 reingeschrieben und muss das glaube ich nach Feld 66 korrigieren ... oder?

    Danke im voraus!

    #2
    AW: USt-Voranmeldung - w o schreibe ich w a s rein?

    Zitat von pianoman38 Beitrag anzeigen
    Ich habe alles in Feld 61 reingeschrieben und muss das glaube ich nach Feld 66 korrigieren ... oder?
    Genau so isses!

    Seite 9? Ach so: ElsterOnline-Portal. Das wäre auch das passende Forum gewesen.

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      #3
      AW: USt-Voranmeldung - w o schreibe ich w a s rein?

      In der Umsatzsteuervoranmeldung sind die Vorsteuerbeträge in Kennziffer 66 einzutragen. In der Umsatzsteuer-Jahreserklärung erfolgt der Eintrag in Kennziffer 320 (Zeile 62).

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        #4
        AW: USt-Voranmeldung - w o schreibe ich w a s rein?

        Hui, das ging schnell :O
        Thx!

        Dann schiebe ich nochmal schnell einige allgemeine Fragen nach, die auch mit USt zusammenhängen:

        - wird die UST-Erklärung für 2011 ausschließlich per Software ElsterFormular online ("per Datenfernübertragung" [...]) gemacht?

        - sehe ich das richtig, dass der Umstand, dass man die gleichen (!) Angaben aus den quartärlichen Voranmeldungen, nochmalig zusammengefasst machen soll, irgendwie redundant ist?
        (um nicht zu sagen: überflüssig)

        - ist die Einkommensteuererklärung seit 2011 auch zwingend online zu erledigen, oder geht nach wie vor in Papierform? Ist in dem Fall das Ausfüllen des EÜR-Formulars erforderlich?

        - ist die Lohnsteuererklärung nach wie vor per Post möglich? Ich frage wg. meiner Verlobten, welche Angestellte ist ...

        Danke im voraus!

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          #5
          AW: USt-Voranmeldung - w o schreibe ich w a s rein?

          Zitat von korsika Beitrag anzeigen
          In der Umsatzsteuervoranmeldung sind die Vorsteuerbeträge in Kennziffer 66 einzutragen. In der Umsatzsteuer-Jahreserklärung erfolgt der Eintrag in Kennziffer 320 (Zeile 62).
          Wow, cool, die Frage hätte ich in den kommenden Tagen gestellt. Vielen Dank!

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            #6
            AW: USt-Voranmeldung - w o schreibe ich w a s rein?

            Hier: https://www.elster.de/untern_recht.php

            denke ich werden Deine Fragen beantwortet.

            Natürlich stimmt die Umsatzsteuer-Jahreserklärung im Idealfall mit den Voranmeldungen überein. Das muss aber nicht immer so sein.

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              #7
              AW: USt-Voranmeldung - w o schreibe ich w a s rein?

              Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
              Hier: https://www.elster.de/untern_recht.php

              denke ich werden Deine Fragen beantwortet.

              Natürlich stimmt die Umsatzsteuer-Jahreserklärung im Idealfall mit den Voranmeldungen überein. Das muss aber nicht immer so sein.
              Danke für den Link. Dann wird also echt alles nur noch online gemacht? und gerade ich war der letzte Dinosaurier, der nach "schriftlich???" fragt (schäm)

              "Das muss nicht immer so sein" Aha. Wie kann es denn sein, wenn man zehn Tage n a c h dem Quartal die USt-Voranmeldung einträgt, und ebenfalls n a c h dem Jahr die USt-Erklärung abgibt, beide Angaben voneinander abweichen? Kann doch nur durch einen Fehler passieren, der dann doch auch nachträglich in der USt-VA korrigiert werden müsste?
              Oder welches Szenario ist außerdem denkbar?
              Oder habe ich die Korrekturfunktion im Elsterformular falsch verstanden?
              Fragen über Fragen.

              thx

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                #8
                AW: USt-Voranmeldung - w o schreibe ich w a s rein?

                Dein Lieferant hat festgestellt, dass Du von Januar bis Dezember für mehr als 3.000 EUR bestellt hast, und gibt Dir deshalb rückwirkend 5 % Rabatt.

                (Nur *ein* Beispiel)

                Kommentar


                  #9
                  AW: USt-Voranmeldung - w o schreibe ich w a s rein?

                  Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
                  Dein Lieferant hat festgestellt, daß Du von Januar bis Dezember für mehr als 3.000 EUR bestellt hast, und gibt Dir deshalb rückwirkend 5 % Rabatt.
                  § 17 UStG? Die USt wäre jedoch in dem Zeitraum zu berichtigen, in welchen die Rabattgewährung fällt. Also nicht rückwirkend.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Ronald

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                    #10
                    AW: USt-Voranmeldung - w o schreibe ich w a s rein?

                    Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
                    § 17 UStG? Die USt wäre jedoch in dem Zeitraum zu berichtigen, in welchen die Rabattgewährung fällt. Also nicht rückwirkend.
                    Sowas :-S

                    Hab mir den § 17 jetzt zwei Mal durchgelesen, leider kann ich da keine Bestätigung für meine Meinung finden ... Scheinbar ist es auch umgekehrt für den Lieferanten ganz unerheblich, obe er Soll- oder Istversteuerer ist.

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                      #11
                      AW: USt-Voranmeldung - w o schreibe ich w a s rein?

                      Moin,

                      Hm, bislang ist also die USt-Erklärung m.E. angesichts vorliegender korrekter USt-Voranmeldungen schlicht überflüssig. ...aber ich werde nicht ernsthaft meckern, bevor ich das vorhandene System nicht mindestens einmal selbst in den Griff bekokmmen habe.

                      Darum nochmal kurz wg. meiner Frage: soll ich die USt-Voranmeldungen der Quartale I-IV/2011 nachkorrigieren (an der USt-Schuld, also an den effektiven Zahlen, wird das nichts ändern), und dann die USt-Erklärung machen?

                      Oder soll ich gleich die USt-Erklärung machen, sozusagen auch als Korrektur der USt-Voranmeldungen?

                      thx

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                        #12
                        AW: USt-Voranmeldung - w o schreibe ich w a s rein?

                        Ob Sie die USt-Jahreserklärung für überflüssig halten oder nicht, ändert nichts an der Tatsache, dass Sie eine abgeben müssen. Jetzt noch die VA für 2011 zu ändern ist wenig sinnvoll. Geben Sie die Jahreserklärung ab und fertig.

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                          #13
                          AW: USt-Voranmeldung - w o schreibe ich w a s rein?

                          Inwiefern "wenig sinnvoll" ?

                          Wenn Sie doch falsch ist (Feld 61 statt 66)

                          mmmmh :-*

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                            #14
                            AW: USt-Voranmeldung - w o schreibe ich w a s rein?

                            Hallo,

                            wie der Name schon sagt handelt es sich bei USt-Voranmeldungen eben um 'Vor'anmeldungen.
                            Diese sollten zwar im jeweiligen Anmeldezeitraum (Monat/Quartal) korrekt ausgefüllt werden, aber wenn sich später doch herausstellen sollte, dass eine Einschätzung eines Sachverhaltes 'falsch' war oder sich uU die Zahlen nachträglich ändern kann die Korrektur sicherlich auch durch eine Berichtigung des Zeitraums erfolgen oder eben durch die USt-Jahreserklärung, denn genau dafür ist diese Jahreserklärung auch gedacht.

                            Mit der Jahreserklärung sollen dann die 'endgültigen' Zahlen für diesen Zeitraum erklärt werden, womit die Jahreserklärung dann die Voranmeldungen 'überschreibt'.

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                              #15
                              AW: USt-Voranmeldung - w o schreibe ich w a s rein?

                              Okay, Danke, das ist doch mal ne Antwort, über die es sich lohnt, nachzudenken.

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