Der Titel ist nicht gerade aussagekräftig, ein besserer ist mir aber nicht eingefallen.
Ich habe im november 2010 Zahnersatzleistungen erhalten. Diese habe ich im Jahr 2010 und 2011 in vier Raten beglichen.Davon zwei im Jahr 2011
Ist eine absetzung für das jahr 2011 ganz oder teilweise erlaubt?
Ich habe im november 2010 Zahnersatzleistungen erhalten. Diese habe ich im Jahr 2010 und 2011 in vier Raten beglichen.Davon zwei im Jahr 2011
Ist eine absetzung für das jahr 2011 ganz oder teilweise erlaubt?
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