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Zahnarztkosten und Abrechnungszeitraum

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    Zahnarztkosten und Abrechnungszeitraum

    Der Titel ist nicht gerade aussagekräftig, ein besserer ist mir aber nicht eingefallen.

    Ich habe im november 2010 Zahnersatzleistungen erhalten. Diese habe ich im Jahr 2010 und 2011 in vier Raten beglichen.Davon zwei im Jahr 2011

    Ist eine absetzung für das jahr 2011 ganz oder teilweise erlaubt?

    #2
    AW: Zahnarztkosten und Abrechnungszeitraum

    Die Kosten können Sie jeweils nur im Jahr der Zahlung steuerlich geltend machen.

    Kommentar


      #3
      AW: Zahnarztkosten und Abrechnungszeitraum

      Also kann ich die beiden Raten die ich im Jahr 2011 geleistet habe geltend machen

      Kommentar


        #4
        AW: Zahnarztkosten und Abrechnungszeitraum

        Ja, das ist richtig.

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