Hallo in die Runde, ich habe im Jahre 2010 Erbschaftssteuer gezahlt und erstelle gerade die EK-Steuererklärung für 2010. Auf Seite 3 des Hauptvordruckes, Nr. 80 kann man, wenn ich das richtig verstehe, diese Erbschaftssteuerzahlung als Einkommen mindernd geltend machen. Verstehe ich das richtig und ist ein Eintrag hier zu empfehlen. Mich verwundert auch, dass dies gem. Hauptvordruck mit "Erläuterungen auf besonderem Blatt" geschehen soll? Wenn ich die Zahlen in dem entspr. Feld des Hauptvordruckes eintrage, müsste es doch reichen?
Für einen Ratschlag wäre ich dankbar.
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