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Belastung mit Erbschaftssteuer

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    Belastung mit Erbschaftssteuer

    Hallo in die Runde, ich habe im Jahre 2010 Erbschaftssteuer gezahlt und erstelle gerade die EK-Steuererklärung für 2010. Auf Seite 3 des Hauptvordruckes, Nr. 80 kann man, wenn ich das richtig verstehe, diese Erbschaftssteuerzahlung als Einkommen mindernd geltend machen. Verstehe ich das richtig und ist ein Eintrag hier zu empfehlen. Mich verwundert auch, dass dies gem. Hauptvordruck mit "Erläuterungen auf besonderem Blatt" geschehen soll? Wenn ich die Zahlen in dem entspr. Feld des Hauptvordruckes eintrage, müsste es doch reichen?
    Für einen Ratschlag wäre ich dankbar.

    #2
    AW: Belastung mit Erbschaftssteuer

    Die Übertragung von Vermögen im Erbfalle fällt ausschliesslich in den Bereich der Erbschaftsteuer. Die Belastung mit Erbschaftsteuer kommt im Bereich der Einkommensteuer nur zum Tragen, wenn Sie hier z. B. Mieteinnahmen vom Erblasser in Ihrer Einkommensteuererklärung versteuern müssen, da diese Einnahmen nicht dem Erblasser, sondern erst Ihnen nach dessem Tod zugeflossen sind. Diese übertragenen Einnahmen müssen auch bei der Erbschaftsteuer als Erbmasse besteuert worden sein. Dieser Grundsatz gilt auch für alle anderen Einkunftsarten - also kommt die Steuerermässigung bei der Einkomensteuer nur zum Tragen, wenn nicht nur Vermögenswerte übertragen wurden, sondern auch Einnahmen, die sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Erbschaftsteuer in die Besteuerungsgrundlagen einbezogen wurden.
    Zuletzt geändert von ; 03.09.2012, 20:14.

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      #3
      AW: Belastung mit Erbschaftssteuer

      Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Das hört sich schlüssig an.LG paulo

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