Hallo,
ich hatte im letzten Jahr einen Minijob. Weil ich auf Lohnsteuerkarte gearbeitet habe, muss ich die Tätigkeit wohl in der Steuererklärung angeben.
Gemäß der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung meines Arbeitgebers kann ich dort aber nur das Feld 22 "Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung" eintragen. Im Feld 23 "Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung" steht in dem Ausdruck des Arbeitgebers nichts. Und das ist wohl auch richtig so, weil das Gehalt eben unter 400Euro lag.
Ohne dass ich diese Zeile eintrage, lässt sich das ElsterFormular aber nicht finalisieren. Es behauptet immer dass dort der Fehler liegt.
Soll ich den Minijob einfach weglassen?
Vielen Dank und viele Grüße,
Eva
ich hatte im letzten Jahr einen Minijob. Weil ich auf Lohnsteuerkarte gearbeitet habe, muss ich die Tätigkeit wohl in der Steuererklärung angeben.
Gemäß der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung meines Arbeitgebers kann ich dort aber nur das Feld 22 "Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung" eintragen. Im Feld 23 "Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung" steht in dem Ausdruck des Arbeitgebers nichts. Und das ist wohl auch richtig so, weil das Gehalt eben unter 400Euro lag.
Ohne dass ich diese Zeile eintrage, lässt sich das ElsterFormular aber nicht finalisieren. Es behauptet immer dass dort der Fehler liegt.
Soll ich den Minijob einfach weglassen?
Vielen Dank und viele Grüße,
Eva
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