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Minijob -ohne Feld 23 gehts nicht weiter!

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    Minijob -ohne Feld 23 gehts nicht weiter!

    Hallo,

    ich hatte im letzten Jahr einen Minijob. Weil ich auf Lohnsteuerkarte gearbeitet habe, muss ich die Tätigkeit wohl in der Steuererklärung angeben.

    Gemäß der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung meines Arbeitgebers kann ich dort aber nur das Feld 22 "Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung" eintragen. Im Feld 23 "Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung" steht in dem Ausdruck des Arbeitgebers nichts. Und das ist wohl auch richtig so, weil das Gehalt eben unter 400Euro lag.

    Ohne dass ich diese Zeile eintrage, lässt sich das ElsterFormular aber nicht finalisieren. Es behauptet immer dass dort der Fehler liegt.

    Soll ich den Minijob einfach weglassen?
    Vielen Dank und viele Grüße,
    Eva

    #2
    AW: Minijob -ohne Feld 23 gehts nicht weiter!

    Hallo Eva,

    wenn du in die Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung eine Null einträgst, wird das in die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen und der Fehler ist behoben.
    Die Plausibilitätsprüfung läuft durch unjd die Steuerberechnung funktioniert auch.

    Normalerweise hat ein pauschal besteuerter Minijob in der Steuererklärung nichts mehr verloren. Mit der Pauschalbesteuerung ist alles abgegolten. Wenn er aber eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt hat, kannst du es wier o.g. regeln.

    Tschüß

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      #3
      AW: Minijob -ohne Feld 23 gehts nicht weiter!

      ups, das war ja einfach!
      danke für die schnelle hilfe!

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