Allgemeines
Ab dem 1. Januar 2013 kann die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung und die Lohnsteueranmeldung nur noch elektronisch authentifiziert übermittelt werden.
Keine Übergangsphase
Bitte beachten Sie, dass es keine Übergangsphase nach dem 1. Januar 2013 geben wird. Nach diesem Termin ist eine Übermittlung ohne elektronische Authentifizierung nicht mehr möglich!
Quelle:
http://redaktion.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_Ministerium_der_Finanzen/OFD_Magdeburg/Dokumente/ELSTER/merkbl_authent_uebermittl_ab2013.pdf
Ab dem 1. Januar 2013 kann die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung und die Lohnsteueranmeldung nur noch elektronisch authentifiziert übermittelt werden.
Keine Übergangsphase
Bitte beachten Sie, dass es keine Übergangsphase nach dem 1. Januar 2013 geben wird. Nach diesem Termin ist eine Übermittlung ohne elektronische Authentifizierung nicht mehr möglich!
Quelle:
http://redaktion.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_Ministerium_der_Finanzen/OFD_Magdeburg/Dokumente/ELSTER/merkbl_authent_uebermittl_ab2013.pdf
Kommentar