Hallo,
nach meiner Ausbildung habe ich ein Studium zum Wintersemester 2010 begonnen.
Im Jahr 2010 habe ich meine Steuern erklärt und abzüglich der Erstattung noch ca. 300 EUR steuern gezahlt.
In 2011 habe ich 200 EUR Steuern gezahlt, da mein Vertrag erst im Laufe des Jahres zu einem 400 EUR Mini-Job umgestellt wurde.
Die Fortbildungskosten betragen ca 3.500 EUR.
Jetzt meine Fragen zur Steuererklärung für 2011:
1. werden neben der Lohnsteuer-Erstattung aus 2011 von 200 EUR auch als verlustrücktrag die 300 EUR aus 2010 erstattet? Werden dann die restlichen 3000 EUR in den Verlustvortrag gestellt?
2. Wie mach ich das in meiner Steuererklärung kenntlich?
Muss ich den Rücktrag begrenzen? Muss ich nur die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags (in der Anleitung steht hier die Frist beim 31.5.12??)
auf dem Mantelbogen ankreuzen oder auch zusätzlich noch Einkommenssteuererklärung?
Ich hoffe ich habe genug Informationen gegeben, sodass ihr mir helfen könnt!
Danke!
nach meiner Ausbildung habe ich ein Studium zum Wintersemester 2010 begonnen.
Im Jahr 2010 habe ich meine Steuern erklärt und abzüglich der Erstattung noch ca. 300 EUR steuern gezahlt.
In 2011 habe ich 200 EUR Steuern gezahlt, da mein Vertrag erst im Laufe des Jahres zu einem 400 EUR Mini-Job umgestellt wurde.
Die Fortbildungskosten betragen ca 3.500 EUR.
Jetzt meine Fragen zur Steuererklärung für 2011:
1. werden neben der Lohnsteuer-Erstattung aus 2011 von 200 EUR auch als verlustrücktrag die 300 EUR aus 2010 erstattet? Werden dann die restlichen 3000 EUR in den Verlustvortrag gestellt?
2. Wie mach ich das in meiner Steuererklärung kenntlich?
Muss ich den Rücktrag begrenzen? Muss ich nur die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags (in der Anleitung steht hier die Frist beim 31.5.12??)
auf dem Mantelbogen ankreuzen oder auch zusätzlich noch Einkommenssteuererklärung?
Ich hoffe ich habe genug Informationen gegeben, sodass ihr mir helfen könnt!
Danke!
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