Zitat von Kontierung
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du meinst damit sicherlich, dass Quartalszahler die Dauerfrist zum Nulltarif
bekommen, sie müssen sie aber beantragen und geben dann das I.Quartal erst am 10.05. ab und dort wird dann auich erst die Zahlung fällig.
Der Monatszahler der die Dauerfristverlängerung in Anspruch nehmen will, muss bis 10.02. eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahreszahllast) entrichten und bekomt diese aber in der letzten Anmeldung des laufenden Jahres wieder zurück bzw. seiner Zahllast angerechnet.
Tschüß
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