Guten Abend zusammen,
ich habe mal 2 - 3 kleine Fragen , vielleicht seid ihr so nett und könnt mir helfen:
Ich habe heute Post bekommen, dass ich meine Ust-Voranmeldung nun vierteljährlich abzugeben habe.
1) Das heißt konkret:
Ich muss für Januar / Februar / März zu Beginn des Aprils 2013 die Ust-Voranmeldung via ElsterOnlineFormular wie sonst monatlich diesesmal für diese 3 Monate abgeben, richtig?
Die selbst errechnete Zahllast muss ich ja nun als Ust-Vorauszahlungen an die Finanzkasse selbst entrichten:
2) Muss ich diese Vorauszahlung auch erst ab 01.04.2013 für die errechneten Zahllasten für Januar, Februar und März als Summe überweisen?
Oder muss ich diese Zahllast Vorausszahlungen direkt nach jedem abgelaufenen Monat vorauszahlen?
3) Wenn diese Vorauszahlungen dann von mir geleitest werden und die Finanzkasse diese gebucht hat - wird dann bei der Abgabe der vierteljährlichen Ust-Voranmeldung wie bisher ???NOCHMAL??? der Betrag vom Finanzamt per Lastschrift eingezogen oder ist dieses nun bei der vierteljährlichen durch meine dann bereits geleisteteten Vorauszahlungen nicht mehr so?
Ich hoffe ihr versteht was ich von euch will und könnte mir helfen.
Danke euch schonmal und einen schönen Abend
ich habe mal 2 - 3 kleine Fragen , vielleicht seid ihr so nett und könnt mir helfen:
Ich habe heute Post bekommen, dass ich meine Ust-Voranmeldung nun vierteljährlich abzugeben habe.
1) Das heißt konkret:
Ich muss für Januar / Februar / März zu Beginn des Aprils 2013 die Ust-Voranmeldung via ElsterOnlineFormular wie sonst monatlich diesesmal für diese 3 Monate abgeben, richtig?
Die selbst errechnete Zahllast muss ich ja nun als Ust-Vorauszahlungen an die Finanzkasse selbst entrichten:
2) Muss ich diese Vorauszahlung auch erst ab 01.04.2013 für die errechneten Zahllasten für Januar, Februar und März als Summe überweisen?
Oder muss ich diese Zahllast Vorausszahlungen direkt nach jedem abgelaufenen Monat vorauszahlen?
3) Wenn diese Vorauszahlungen dann von mir geleitest werden und die Finanzkasse diese gebucht hat - wird dann bei der Abgabe der vierteljährlichen Ust-Voranmeldung wie bisher ???NOCHMAL??? der Betrag vom Finanzamt per Lastschrift eingezogen oder ist dieses nun bei der vierteljährlichen durch meine dann bereits geleisteteten Vorauszahlungen nicht mehr so?
Ich hoffe ihr versteht was ich von euch will und könnte mir helfen.
Danke euch schonmal und einen schönen Abend
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