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    Frage - bitte um kurze Hilfe

    Guten Abend zusammen,

    ich habe mal 2 - 3 kleine Fragen , vielleicht seid ihr so nett und könnt mir helfen:

    Ich habe heute Post bekommen, dass ich meine Ust-Voranmeldung nun vierteljährlich abzugeben habe.

    1) Das heißt konkret:
    Ich muss für Januar / Februar / März zu Beginn des Aprils 2013 die Ust-Voranmeldung via ElsterOnlineFormular wie sonst monatlich diesesmal für diese 3 Monate abgeben, richtig?

    Die selbst errechnete Zahllast muss ich ja nun als Ust-Vorauszahlungen an die Finanzkasse selbst entrichten:

    2) Muss ich diese Vorauszahlung auch erst ab 01.04.2013 für die errechneten Zahllasten für Januar, Februar und März als Summe überweisen?
    Oder muss ich diese Zahllast Vorausszahlungen direkt nach jedem abgelaufenen Monat vorauszahlen?

    3) Wenn diese Vorauszahlungen dann von mir geleitest werden und die Finanzkasse diese gebucht hat - wird dann bei der Abgabe der vierteljährlichen Ust-Voranmeldung wie bisher ???NOCHMAL??? der Betrag vom Finanzamt per Lastschrift eingezogen oder ist dieses nun bei der vierteljährlichen durch meine dann bereits geleisteteten Vorauszahlungen nicht mehr so?


    Ich hoffe ihr versteht was ich von euch will und könnte mir helfen.
    Danke euch schonmal und einen schönen Abend

    #2
    AW: Frage - bitte um kurze Hilfe

    Wenn Sie nun vierteljährlich Voranmeldungen abgeben müssen bedeutet es für Sie, dass die Voranmeldung für das I. Quartal im April 2013 bis spätestens 10.04.2013 abzugeben ist. Die Zahllast aufgrund dieser Voranmeldung ist dann auch erst im April zu entrichten bzw. wird bei bestehender Abbuchungsermächtigung durch das Finanzamt auch erst im April abgebucht.

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      #3
      AW: Frage - bitte um kurze Hilfe

      1) Ja

      2) Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist grundsätzlich gleichzeitig mit Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu entrichten.

      3) Wenn das Finanzamt eine Einzugsermächtigung für die Umsatzsteuer hat, dann werden die Steuer auch eingezogen, müssen also nicht überwiesen werden.

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        #4
        AW: Frage - bitte um kurze Hilfe

        Danke für die schnelle Antwort...

        Das heißt also - dass ich ab dem 01.04. bis zum 10.04. wie gehabt eine gesammelte Vorsteueranmeldung für die ersten 3 abgelaufenen Monate abzugeben habe und ich gar keine VORAUSZAHLUNG ( so steht es in dem Schreiben und das diese von mir enstprechend an die Finanzkasse zu entrichten sind ) machen muss in dem Sinne, sondern wie gehabt die sich ergebene Zahllast per Lastschrift von meinem Geschäftskonto eingezogen wird?

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          #5
          AW: Frage - bitte um kurze Hilfe

          Ja, genau so ist es.

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            #6
            AW: Frage - bitte um kurze Hilfe

            eine vorauszahlung bleibt es ja auch, wenn der betrag per lastschrift eingezogen wird ;-) sie leisten eine vorauszahlung auf ihre jährliche umsatzsteuerschuld.
            überweisung/lastschrift sind hier nur die technischen mittel, der begriff der VORAUSZAHLUNGspflicht hat damit nichts zu tun.

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              #7
              AW: Frage - bitte um kurze Hilfe

              Guten Tag,
              wobei Quartalszahler nicht der Vorauszahlung zur Dauerfristverlängerung unterliegen
              Grüsse
              Kontierung

              in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                #8
                AW: Frage - bitte um kurze Hilfe

                Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
                Guten Tag,
                wobei Quartalszahler nicht der Vorauszahlung zur Dauerfristverlängerung unterliegen
                Natürlich! Aber sie müssen ja ihre Umsatzsteuer-Vorauszahlungen leisten!

                Kommentar


                  #9
                  AW: Frage - bitte um kurze Hilfe

                  Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
                  Guten Tag,
                  wobei Quartalszahler nicht der Vorauszahlung zur Dauerfristverlängerung unterliegen
                  Hallo Kontierung,
                  du meinst damit sicherlich, dass Quartalszahler die Dauerfrist zum Nulltarif
                  bekommen, sie müssen sie aber beantragen und geben dann das I.Quartal erst am 10.05. ab und dort wird dann auich erst die Zahlung fällig.
                  Der Monatszahler der die Dauerfristverlängerung in Anspruch nehmen will, muss bis 10.02. eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahreszahllast) entrichten und bekomt diese aber in der letzten Anmeldung des laufenden Jahres wieder zurück bzw. seiner Zahllast angerechnet.

                  Tschüß

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