Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rentenbescheid mit einreichen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Rentenbescheid mit einreichen?

    Hallo, muß der Rentenbescheid (BFA) pro Jahr (incl. Änderungen per 1.7.) mit eingereicht werden oder sendet die BFA diese Daten ans Finanzamt ähnlich wie den Lohnsteuerbescheid für Angestellte/Arbeiter?

    #2
    AW: Rentenbescheid mit einreichen?

    Die Daten werden an das Finanzamt von der BFA elektronisch übermittelt. Sie müssen den Rentenbescheid deshalb nicht einreichen.

    Kommentar


      #3
      AW: Rentenbescheid mit einreichen?

      Danke, dann bräuchte ich auch keine Einträge in Anlage R in Zeile 5 machen und mir die Rechnerei je 1/2 Jahr ersparen für Krankenkasse und Pflege oder wie sieht man das? Weitere Angaben wie Zusatzrente oder Werbekosten habe ich nicht....

      Kommentar


        #4
        AW: Rentenbescheid mit einreichen?

        Hallo uwesteuerelster,

        also korsika meinte, du musst keinen Nachweis einreichen. Aber die Angaben in Anlage R und Anlage Vorsorgeaufwand musst du schon selbst eintragen.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Rentenbescheid mit einreichen?

          Hallo

          Ein Rentenbescheid bekommt der Rentner zur Information für seine Renten-
          bezüge. Der Rentenbescheid verbleibt beim Rentner.

          Für Steuererklärungen in Rentenangelegenheiten, verlangt das Finanzamt
          eine Bescheinigung/Bestätigung.

          Die Bescheinigung/Bestätigung :----Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt,
          Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr xxxx-----, wird
          von der Deutschen Rentenversicherung Bund, ausgestellt.
          Zuletzt geändert von ; 02.03.2013, 23:40.

          Kommentar


            #6
            AW: Rentenbescheid mit einreichen?

            Zitat von korsika Beitrag anzeigen
            Die Daten werden an das Finanzamt von der BFA elektronisch übermittelt. Sie müssen den Rentenbescheid deshalb nicht einreichen.
            Hallo korsika

            gestatten Sie mir bitte Ihren Beitrag wie folgt zu ergänzen:

            die Deutsche Rentenversicherung Bund ist gesetzlich verpflichtet, gemäß
            §22a Einkommensteuergesetz - EStG, Daten betreffend Leistungen aus der Rentenversicherung, der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen - ZfA
            mitzuteilen.

            Von der ZfA werden die Daten an die zuständige Landesfinanzverwaltung
            übermittelt.
            Zuletzt geändert von ; 02.03.2013, 23:41.

            Kommentar

            Lädt...
            X