Hallo, muß der Rentenbescheid (BFA) pro Jahr (incl. Änderungen per 1.7.) mit eingereicht werden oder sendet die BFA diese Daten ans Finanzamt ähnlich wie den Lohnsteuerbescheid für Angestellte/Arbeiter?
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Rentenbescheid mit einreichen?
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Gast
AW: Rentenbescheid mit einreichen?
Die Daten werden an das Finanzamt von der BFA elektronisch übermittelt. Sie müssen den Rentenbescheid deshalb nicht einreichen.
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Hagen-Gronert
AW: Rentenbescheid mit einreichen?
Hallo
Ein Rentenbescheid bekommt der Rentner zur Information für seine Renten-
bezüge. Der Rentenbescheid verbleibt beim Rentner.
Für Steuererklärungen in Rentenangelegenheiten, verlangt das Finanzamt
eine Bescheinigung/Bestätigung.
Die Bescheinigung/Bestätigung :----Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt,
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr xxxx-----, wird
von der Deutschen Rentenversicherung Bund, ausgestellt.
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Hagen-Gronert
AW: Rentenbescheid mit einreichen?
Zitat von korsika Beitrag anzeigenDie Daten werden an das Finanzamt von der BFA elektronisch übermittelt. Sie müssen den Rentenbescheid deshalb nicht einreichen.
gestatten Sie mir bitte Ihren Beitrag wie folgt zu ergänzen:
die Deutsche Rentenversicherung Bund ist gesetzlich verpflichtet, gemäß
§22a Einkommensteuergesetz - EStG, Daten betreffend Leistungen aus der Rentenversicherung, der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen - ZfA
mitzuteilen.
Von der ZfA werden die Daten an die zuständige Landesfinanzverwaltung
übermittelt.
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