Hallo,
seit 2009 kann theoretisch ein Spendenempfänger die Zuwendungsbescheinigung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (§ 50 Abs. 1a EStDV). Der Spender muss dazu seine Identifikationsnummer mitteilen.
Ist das Verfahren/Projekt eigentlich schon gestartet?
/TP
seit 2009 kann theoretisch ein Spendenempfänger die Zuwendungsbescheinigung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (§ 50 Abs. 1a EStDV). Der Spender muss dazu seine Identifikationsnummer mitteilen.
Ist das Verfahren/Projekt eigentlich schon gestartet?
/TP
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