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§ 50 Abs. 1a EStDV Elektronische Spendenbescheinigung - Stand der Dinge?

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    § 50 Abs. 1a EStDV Elektronische Spendenbescheinigung - Stand der Dinge?

    Hallo,

    seit 2009 kann theoretisch ein Spendenempfänger die Zuwendungsbescheinigung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (§ 50 Abs. 1a EStDV). Der Spender muss dazu seine Identifikationsnummer mitteilen.

    Ist das Verfahren/Projekt eigentlich schon gestartet?


    /TP

    #2
    AW: § 50 Abs. 1a EStDV Elektronische Spendenbescheinigung - Stand der Dinge?

    Hallo,

    ich glaube noch nicht.

    http://www.iww.de/vb/archiv/spenden-elektronische-spendenbescheinigung-verzoegert-sich-f17818

    http://fachinformationen.diakonie-wissen.de/sites/default/files/legacy/BMF_SteuBAG_vom_06.08.09.pdf

    Alter Thread aus dem Forum hier:

    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?22620-Elektronische-Spendenquittung-EstDV-%A750-1a
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: § 50 Abs. 1a EStDV Elektronische Spendenbescheinigung - Stand der Dinge?

      Hi AG1971,

      DANKE Dir, die von Dir genannten Links (alle aus 2009) habe ich auch gefunden.
      Allerdings hatte ich gehofft, dass es seit 2009 schon etwas Neueres geben könnte.

      Scheinbar gibt es keinen Druck, die gültige EStDV auch durchzusetzen. :-)

      /TP

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        #4
        AW: § 50 Abs. 1a EStDV Elektronische Spendenbescheinigung - Stand der Dinge?

        Der Papiermantelbogen für 2011 und 2012 sieht im Gegensatz zu 2010 spezielle eintragungen für Zuwendungen, die elektronisch übermittelt wurden, gar nicht (mehr) vor. Auch ein Indiz dafür, dass das im Moment wohl kein akutes Thema ist.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: § 50 Abs. 1a EStDV Elektronische Spendenbescheinigung - Stand der Dinge?

          Da war wohl die Lobby der Kirchen durchsetzungsfähiger als die der Krankenkassen, Rentneversicherungen usw...

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            #6
            AW: § 50 Abs. 1a EStDV Elektronische Spendenbescheinigung - Stand der Dinge?

            Vielleicht nicht unbedingt. So etwas hat ja immer zwei Seiten: Wenn ich mir vorstelle, wieviele tausende gemeinnützige Vereine mit ehrenamtlichen Vorstand, die häufig dazu wie die Jungfrau zum Kind kommen, dürfen oder müssten sogar plötzlich die Daten elektronisch übermitteln und gerade bei Massenvereinigungen wie DRK, Welthungerhilfe müssten entsprechend die Software dazu anpassen, bin ich eigentlich ganz froh, dass das noch nicht angeschoben wird ...
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: § 50 Abs. 1a EStDV Elektronische Spendenbescheinigung - Stand der Dinge?

              Ich hatte in verschiedenen Vereinen die Kassenwarte schon seelisch und moralisch auf ihre neuen Aufgaben vorbereitet...
              Auf der anderen Seite wurden die vielen Ein-Mann-Betriebe (Imbißbuden, Handwerker usw.) 2005 mit der Pflicht zu elektronischen Übermittlung von Voranmeldungen auf überfallen.

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                #8
                AW: § 50 Abs. 1a EStDV Elektronische Spendenbescheinigung - Stand der Dinge?

                Einen Gewerbetreibenden mit Gewinnerzielungsabsicht, der damit seinen Lebensunterhalt verdient oder mit dazu beiträgt, kann ich nicht mit einem altruistischen Verein mit Ehrenamtlichen, die SELBST sicherlich keine Gewinnerzielungsabsicht haben, vergleichen.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: § 50 Abs. 1a EStDV Elektronische Spendenbescheinigung - Stand der Dinge?

                  Nach § 50 Abs. 1a EStDV kann theoretisch ein Spendenempfänger die Zuwendungsbescheinigung elektronisch an das Finanzamt übermitteln . Der Spender muss dazu seine Identifikationsnummer mitteilen.
                  Geht das jetzt eigentlich?
                  Und wenn ja, wie?
                  Danke für die Antworten.

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                    #10
                    AW: § 50 Abs. 1a EStDV Elektronische Spendenbescheinigung - Stand der Dinge?

                    Da das für die gemeinnützige Organisation eine KANN-Bestimmung ist, also keine Pflicht für eine elektronische Übermittlung besteht, würde ich mal hintenherum fragen, ob Dein Spendenempfänger das macht oder nicht. Wenn ja, dann ist das klar. Wenn nein, dann weißt Du natürlich nicht, ob er das nicht will oder ob er will, aber es noch nicht geht.

                    Ich habe in Erinnerung, dass man das mit ein paar Organisationen testen wollte. Wie der aktuelle Stand ist, weiß ich nicht.

                    Ergänzung:

                    Zur Zeit ist ein Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in den parlamentarischen Beratungen in der Mache, der ab nächstem Jahr gelten soll. Da wird es auch noch einmal Anpassungen dieser Regelungen geben, siehe z.B. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/074/1807457.pdf
                    Zuletzt geändert von Picard777; 05.04.2016, 11:34.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: § 50 Abs. 1a EStDV Elektronische Spendenbescheinigung - Stand der Dinge?

                      Sehe ich das richtig, dass es noch nichts dazu gibt. Bin Schatzmeister und würde mir gerne die Ausdrucke ersparen. Allerdings finde ich nirgendwo einen Vordruck für die Einwilligungsbestätigung des Spenders und vor allem finde ich keine Eingabemöglichkeit in Elster, um die Spenden dort einzutragen. Pflicht soll es wohl für das Steuerjahr 2017 werden, somit haben die Behörden ja noch massig Zeit.

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                        #12
                        AW: § 50 Abs. 1a EStDV Elektronische Spendenbescheinigung - Stand der Dinge?

                        Zitat von hansenma Beitrag anzeigen
                        Sehe ich das richtig, dass es noch nichts dazu gibt. Bin Schatzmeister und würde mir gerne die Ausdrucke ersparen. Allerdings finde ich nirgendwo einen Vordruck für die Einwilligungsbestätigung des Spenders und vor allem finde ich keine Eingabemöglichkeit in Elster, um die Spenden dort einzutragen. Pflicht soll es wohl für das Steuerjahr 2017 werden, somit haben die Behörden ja noch massig Zeit.
                        Das wird keine Pflicht und bleibt - momentan weiterhin theoretisch - eine Option. Bisher gibt es dazu noch nichts und die Umsetzung wird sicher ähnlich wie bei der Bilanz, für die es nur Angebote kommerzieller Hersteller gibt. Wenn im Gesetz oder der DV eine elektronische Übermittlung vorgesehen sind, bedeutet das nicht, dass entsprechende Leistungen in EFO oder EOP angeboten werden.

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                          #13
                          AW: § 50 Abs. 1a EStDV Elektronische Spendenbescheinigung - Stand der Dinge?

                          Aber ich will ja die Onlinebescheinigung und nicht die Papierform. Schade.

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                            #14
                            AW: § 50 Abs. 1a EStDV Elektronische Spendenbescheinigung - Stand der Dinge?

                            Hallo,

                            im Bundesland Sachsen gilt ab sofort folgendes ->
                            Erstellt die gemeinnützige Organisation die Zuwendungsbestätigung in einem maschinellen Verfahren, das es dem Finanzamt angezeigt hat, so kann sie jetzt die Zuwendungsbestätigung an den Spender per E-Mail übermitteln. Eine Übermittlung mit Brief bleibt nach wie vor möglich. Die Übermittlung per E-Mail kommt als rasches und effizientes Mittel der Kommunikation hinzu. Der Spender kann sich die Zuwendungsbestätigung selbst ausdrucken. Die Form der Zuwendungsbestätigung bleibt erhalten, die Art der Übermittlung ist durch die neue Möglichkeit vereinfacht.

                            Tschüß

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                              #15
                              AW: § 50 Abs. 1a EStDV Elektronische Spendenbescheinigung - Stand der Dinge?

                              Danke für den Hinweis. Da frage ich mich, wie muss man das dem FA anzeigen und warum gilt das nur in Sachsen?

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