in Zeile 8 gehören die geleisteten AV-Beiträge aus Kalenderjahr 2012 eingetragen.Diese sollen u.a. in den Jahresunterlagen meines Riesteranbieters aufgeführt sein. So auch in der Bescheinigung nach § 92 EStG...die aber ja nur noch zum persönlichen Verbleib bei mir bestimmt ist und gar nicht mehr ans FA geleitet werden muss. Nur...liegt mir diese Jahresinformation meines Anbieters Stand heute noch gar nicht vor. Sehe ich das richtig, dass der für Zeile 8 notwendige Eintragungsbetrag schlichtweg identisch ist mit den von mir im Jahr 2012 per Lastschrift geleisteten monatlichen Beiträgen? Müsste doch so sein,oder? Ich zahle monatl. per Abbuchung EUR 70 in den Riestervertrag.
Also 12 x 70 = EUR 840 eintragen? Auf den Schrieb des Anbieters will ich nicht noch 1-2 Wochen warten...
Also 12 x 70 = EUR 840 eintragen? Auf den Schrieb des Anbieters will ich nicht noch 1-2 Wochen warten...
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