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Anlage AV : Zeile 8 ...geleistete Altersvorsorgebeiträge

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    Anlage AV : Zeile 8 ...geleistete Altersvorsorgebeiträge

    in Zeile 8 gehören die geleisteten AV-Beiträge aus Kalenderjahr 2012 eingetragen.Diese sollen u.a. in den Jahresunterlagen meines Riesteranbieters aufgeführt sein. So auch in der Bescheinigung nach § 92 EStG...die aber ja nur noch zum persönlichen Verbleib bei mir bestimmt ist und gar nicht mehr ans FA geleitet werden muss. Nur...liegt mir diese Jahresinformation meines Anbieters Stand heute noch gar nicht vor. Sehe ich das richtig, dass der für Zeile 8 notwendige Eintragungsbetrag schlichtweg identisch ist mit den von mir im Jahr 2012 per Lastschrift geleisteten monatlichen Beiträgen? Müsste doch so sein,oder? Ich zahle monatl. per Abbuchung EUR 70 in den Riestervertrag.
    Also 12 x 70 = EUR 840 eintragen? Auf den Schrieb des Anbieters will ich nicht noch 1-2 Wochen warten...

    #2
    AW: Anlage AV : Zeile 8 ...geleistete Altersvorsorgebeiträge

    Hallo lajobay,

    ja sicher müssen die 840 Euro dort eingetragen werden.
    Nun aber eine Gegenfrage: Woher haben Sie die Information, dass man beim Finanzamt keine Bescheinigung mehr einreichen muss? Ich bin noch nicht bei der Erklärung für 2012 und warte noch auf die entsprechenden Unterlagen meines Anbieters.

    Lieben Gruß
    Manuela

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      #3
      AW: Anlage AV : Zeile 8 ...geleistete Altersvorsorgebeiträge

      Da die meisten Anbieter die Daten elektronisch an das FA übermitteln (dazu haben sie bis 28.02. Zeit) brauchen die Unterlagen im Normalfall auch nicht mehr der Steuererklärung beigefügt zu werden. Auf eine oder zwei Wochen sollte es jedoch nicht ankommen, zumal die FÄ in einigen Bundesländern heute noch kein Programm im Einsatz haben, um die Erklärungen zu bearbeiten. Dies sollte aber auch noch im Februar erfolgen.

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