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OK, so sehe ich das eigentlich auch, bin nur etwas stutzig weil auf der Bescheinigung vermerkt ist dass es bei der Steuererklärung berücksichtigt werden muß. Und an das FA übermittelt wurde.
Die Agentur will ihnen damit sagen, dass die Erstattung der Kosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden muss. D. h. Wenn sie Werbungskosten (S. 2 Anlage N) geltend machen, müssen sie die Erstattung abziehen.
sie rechnen aus: ihre kosten für die weiterbildung minus den ersatz durch das amt.
wenn danach etwas uebrig bleibt, können sie das eintragen.
bleibt nix übrig, ist auch nix einzutragen.
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