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Weiterbildungskosten

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    Weiterbildungskosten

    Wo trage ich weiterbildungskosten ein die während meiner Arbeitslosigkeit stattgefunden haben und von der Arbeitsagentur gezahlt wurden.

    #2
    AW: Weiterbildungskosten

    Wenn die Massnahmen von der Arbeitsagentur gezahlt wurden erübrigt sich wohl ein Eintrag.

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      #3
      AW: Weiterbildungskosten

      OK, so sehe ich das eigentlich auch, bin nur etwas stutzig weil auf der Bescheinigung vermerkt ist dass es bei der Steuererklärung berücksichtigt werden muß. Und an das FA übermittelt wurde.

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        #4
        AW: Weiterbildungskosten

        Die Agentur will ihnen damit sagen, dass die Erstattung der Kosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden muss. D. h. Wenn sie Werbungskosten (S. 2 Anlage N) geltend machen, müssen sie die Erstattung abziehen.

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          #5
          AW: Weiterbildungskosten

          Wo muß ich diese denn dann vermerken? doch sicher unter Fortbildungskosten, wobei da steh
          t falls nicht steuerfrei ersetzt.

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            #6
            AW: Weiterbildungskosten

            sie rechnen aus: ihre kosten für die weiterbildung minus den ersatz durch das amt.
            wenn danach etwas uebrig bleibt, können sie das eintragen.
            bleibt nix übrig, ist auch nix einzutragen.

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              #7
              AW: Weiterbildungskosten

              Super, danke für die Info.
              Dann brauche ich das ja nicht zu berücksichtigen, da die Kosten komplett getragen wurden.

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