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    Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren

    Hallo,

    ich bin neu hier und neu in der "Steuerwelt", ich hoffe ihr könnt mir helfen...

    Ich habe im November neu gegründet und diverse Ausgaben gehabt die ich jetzt nachträglich eintragen muss.

    1. Da ich Ausgaben auch vor der Gründung hatte, z. B. Beratungskosten- zunächst die Frage: wo eintragen? Im November?

    2. Welche Zeile ist für Ausgaben und welche für Einkünfte? Wird netto oder Brutto eingetragen?

    3. PC-Anschaffung im Monat des Kaufs eintragen oder am Jahresende?

    4. Werden Anzahlungen im Monat des Eingangs versteuert, wenn ja zu welchem Steuersatz? Es geht konkret um Reiseveranstaltung?

    Ich weiß ich brauche einen Steuerberater, doch heute müsste ich es für März alleine schaffen...

    Danke schon mal im Voraus.

    #2
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren

    Hallo Linda2013,

    ab wann bist du denn aufgefordert von deinem Finanzamt Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben ?

    Alle Ausgaben kämen dann in die erste Umsatzsteuer-Voranmeldung, d.h. die Umsatzsteuerbeträge addiert auf Seite 2 in die Kz. 66.
    Umsätze die du getätigt hast werden auf Seite 1 in Kz. 81 oder 86 eingetragen
    in netto (so steht es auch dran).
    Ansonsten empfehle ich dir dringend vielleicht einen Termin bei deinem örtlichen Finanzamt beim Ansprechpartner für Existenzgründer bzw. einen Steuerberater.
    Umsatzsteuer ist recht kompliziert und gerade bei Reiseveranstaltungen oder Leistungen gibt es viele Sonderregelungen.

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 10.04.2013, 10:27. Grund: Korrektur Rechtschreibung

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      #3
      AW: Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren

      Vielen Dank für Deine Antwort.

      Ab November. Das FA hat mich natürlich abgewimmelt, ich soll zum Steuerberater.

      Mich verwirrt noch die Sache mit der Versicherungssteuer, die wird wohl nicht abgezogen, oder? Nur MwSt?

      Ja, ist kompliziert und da ich es in Drittländern anbiete fällt wohl nur auf die Marge USt...

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        #4
        AW: Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren

        Hallo Linda2013,

        Zitat:
        Mich verwirrt noch die Sache mit der Versicherungssteuer, die wird wohl nicht abgezogen, oder? Nur MwSt?

        Nein, Versicherungssteuer ist nicht als Vorsteuer abzugsfähig auch wenn die Versicherungssteuer immer mit dem Umsatzsteuersatz gleichgezogen hat bei entsprechenden Erhöhungen.

        Tschüß

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          #5
          AW: Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren

          Danke...

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