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Zitat:
Mich verwirrt noch die Sache mit der Versicherungssteuer, die wird wohl nicht abgezogen, oder? Nur MwSt?
Nein, Versicherungssteuer ist nicht als Vorsteuer abzugsfähig auch wenn die Versicherungssteuer immer mit dem Umsatzsteuersatz gleichgezogen hat bei entsprechenden Erhöhungen.
ab wann bist du denn aufgefordert von deinem Finanzamt Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben ?
Alle Ausgaben kämen dann in die erste Umsatzsteuer-Voranmeldung, d.h. die Umsatzsteuerbeträge addiert auf Seite 2 in die Kz. 66.
Umsätze die du getätigt hast werden auf Seite 1 in Kz. 81 oder 86 eingetragen
in netto (so steht es auch dran).
Ansonsten empfehle ich dir dringend vielleicht einen Termin bei deinem örtlichen Finanzamt beim Ansprechpartner für Existenzgründer bzw. einen Steuerberater.
Umsatzsteuer ist recht kompliziert und gerade bei Reiseveranstaltungen oder Leistungen gibt es viele Sonderregelungen.
Tschüß
Zuletzt geändert von holzgoe; 10.04.2013, 08:27.
Grund: Korrektur Rechtschreibung
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