Hallo,
in den letzten Jahren war ich als freier Autor tätig. Diese Tätigkeit habe ich zugunsten eines gutbezahlten Aushilfsjob auf Std. Basis aufgeben, auch weil Verlag e freie Autoren zunehmend ausquetschen.
Bei dem Unternehmen, bei dem ich derzeit meinen Aushilfsjob habe, kann ich jetzt als Freelancer anfangen um ein Handbuch zu schreiben. Das Unternehmen akzeptiert nur Rechnungen mit Umsatzsteuer. Aktuell bin ich aber noch als Kleinunternehmer registriert. Die Freelancer-Beschäftigung beschränkt sich auf ca. 3 Monate.
Kann ich jetzt mitten im Jahr wechseln und auch nur für diese 3 Monate die Umsatzsteuer abführen?
Ich habe mich bereits über die Vor- und Nachteile beider Modelle informiert. Auch die Bindung an die Umsatzsteuerpflicht ist mir bekannt. Ich plane sowieso im Herbst eine Festanstellung bei einem anderen Unternehmen zu erlangen.
Reicht es, wenn ich das Finanzamt darüber informiere, dass ich die Umsatzsteuer abführen will? Reicht es, wenn ich nach dem Auftrag das FA infomiere, dass die Tätigkeit beendet ist? Was ist die beste Lösung?
Könnte ich auch weiterhin die Kleinunternehmerregelung nutzen und einfach den Std.Satz erhöhen, sodass ich einen Bruttopreis angebe? Ich werde aber die monetäre Grenze für die Kleinunternehmerregelung durch diesen Auftrag überschreiten.
Vielen Dank!
in den letzten Jahren war ich als freier Autor tätig. Diese Tätigkeit habe ich zugunsten eines gutbezahlten Aushilfsjob auf Std. Basis aufgeben, auch weil Verlag e freie Autoren zunehmend ausquetschen.
Bei dem Unternehmen, bei dem ich derzeit meinen Aushilfsjob habe, kann ich jetzt als Freelancer anfangen um ein Handbuch zu schreiben. Das Unternehmen akzeptiert nur Rechnungen mit Umsatzsteuer. Aktuell bin ich aber noch als Kleinunternehmer registriert. Die Freelancer-Beschäftigung beschränkt sich auf ca. 3 Monate.
Kann ich jetzt mitten im Jahr wechseln und auch nur für diese 3 Monate die Umsatzsteuer abführen?
Ich habe mich bereits über die Vor- und Nachteile beider Modelle informiert. Auch die Bindung an die Umsatzsteuerpflicht ist mir bekannt. Ich plane sowieso im Herbst eine Festanstellung bei einem anderen Unternehmen zu erlangen.
Reicht es, wenn ich das Finanzamt darüber informiere, dass ich die Umsatzsteuer abführen will? Reicht es, wenn ich nach dem Auftrag das FA infomiere, dass die Tätigkeit beendet ist? Was ist die beste Lösung?
Könnte ich auch weiterhin die Kleinunternehmerregelung nutzen und einfach den Std.Satz erhöhen, sodass ich einen Bruttopreis angebe? Ich werde aber die monetäre Grenze für die Kleinunternehmerregelung durch diesen Auftrag überschreiten.
Vielen Dank!
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