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Rücksendung Elektronischer Steuerbescheid

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    Rücksendung Elektronischer Steuerbescheid

    Hallo,

    ich nutze im zweiten Jahr für unsere Steuererklärung das ELSTER-Verfahren. Im letzten Jahr habe ich für meine Schwiegermutter nach Bearbeitung des Steuerfalls eine E-Mail mit einem Link vom Finanzamt erhalten, mit dem ich den elektronischer Steuerbescheid in meine Steuersoftware einlesen konnte. Ich konnte also gut überprüfen, wo das Finanzamt Änderungen vorgenommen hat.
    In diesem Jahr antwortet mir das Finanzamt, dass es keine Möglichkeit hat, die geprüften Festsetzungsdaten an den Steuerpflichtigen zurückzusenden. Ist das so richtig?

    Außerdem verlangt das Finanzamt von mir zusätzliche Listenaufstellungen (z.B. wie sich die Kosten für den doppelten Haushalt zusammensetzen) obwohl das bereits in ELSTER enthalten sein müsste. Die Finanzbeamtin hat mir gesagt, dass sie die Einzelposten nicht sehen kann, sie sieht nur die Summe. Funktioniert das Elster noch nicht richtig, oder liegt das Problem eher beim Finanzamt?


    Vielen Dank im Voraus für alle Antworten

    Regilix

    #2
    AW: Rücksendung Elektronischer Steuerbescheid

    Hallo regilix,

    wenn du mit Elsterformular übermittelst, kannst du festlegen ob du die elektronische Bescheidübermittlung wünschst oder nicht.
    Wenn du es beim Absenden der Steuererklärung nicht explizit angekreuzt hast, kommt jetzt auch kein Bescheid elektronisch.

    Der Papierbescheid ist natürlich weiterhin der einzig rechtsverbindliche und Abweichungen werden üblicherweise erläutert.

    Mit Elster kannst du noch keine Nachweise oder Belege mitschicken, also wenn das Finanzamt einige Nachweise für die doppelte Haushaltführung verlangt, musst du sie auch vorlegen auch wenn du das Zahlenwerk für die doppelte Haushaltführung in der Elstererklärung untergebracht hast.

    Tschüß

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      #3
      AW: Rücksendung Elektronischer Steuerbescheid

      Hallo holzgoe,

      vielen Dank für Deine Antwort.Ich habe jetzt rausgefunden, dass es bei meinem Programm (Steuersparerklärung), so ist, dass ich die berechneten Daten vom Finanzamt selbst abholen muss. Die richtige Reihenfolge ist so:
      schriftlicher Bescheid vom Finanzamt kommt, dann stehen im Finanzamt die Daten bereit und ich muss aus der Steuersparerklärung die Übernahme der Daten anstoßen. Mich hat nur verwirrt, da ich letztes Jahr einen Hinweis per E-Mail bekommen habe, dass die Daten zur Abholung bereit stehen. Der hat diesmal gefehlt.

      Ich nehme an, in anderen Softwareprogrammen gibt es bereist beim Abschicken eine Möglichkeit zu kennzeichnen, ob man die Daten zurückhaben möchte.


      Vielen Dank nochmal für die schnelle Antwort.

      Regilix

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        #4
        AW: Rücksendung Elektronischer Steuerbescheid

        Genau. In der SteuerSparErklärung kann man - wie auch bei ElsterFormular - beim Absenden festlegen, dass man die Bescheiddaten abholen will. Wenn man das nicht macht, bekommt man sie auch nicht.

        Man wird dann per E-Mail informiert, dass die Daten zum Download bereitstehen. Bleibt die E-Mail aus und mann kann auf die Daten trotzdem zugreifen, dann hat man entweder eine falsche Mailadresse angegeben, oder die Mail ist im Spamfilter z. B. des Mailproviders gelandet.

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          #5
          AW: Rücksendung Elektronischer Steuerbescheid

          Zitat von regilix Beitrag anzeigen
          Ich nehme an, in anderen Softwareprogrammen gibt es bereist beim Abschicken eine Möglichkeit zu kennzeichnen, ob man die Daten zurückhaben möchte.
          Das muss eigentlich in JEDEM Steuerprogramm bei der Übermittlung irgendwie angestoßen werden, dass man das will. Ob das Programme auch automatisch machen, weiß ich nicht. Fakt ist aber, dass keine Rückübermittlung erfolgt, wenn es nicht -irgendwie- angefordert wurde. Ob dann tatsächlich eine Rückübermittlung erfolgt, kann in den Papierbescheiderläuterungen nachgeschaut werden. Wenn dort etwas Entsprechendes steht, dann ja, falls dort nichts Entsprechendes steht, dann nein.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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