Hallo,
ich nutze im zweiten Jahr für unsere Steuererklärung das ELSTER-Verfahren. Im letzten Jahr habe ich für meine Schwiegermutter nach Bearbeitung des Steuerfalls eine E-Mail mit einem Link vom Finanzamt erhalten, mit dem ich den elektronischer Steuerbescheid in meine Steuersoftware einlesen konnte. Ich konnte also gut überprüfen, wo das Finanzamt Änderungen vorgenommen hat.
In diesem Jahr antwortet mir das Finanzamt, dass es keine Möglichkeit hat, die geprüften Festsetzungsdaten an den Steuerpflichtigen zurückzusenden. Ist das so richtig?
Außerdem verlangt das Finanzamt von mir zusätzliche Listenaufstellungen (z.B. wie sich die Kosten für den doppelten Haushalt zusammensetzen) obwohl das bereits in ELSTER enthalten sein müsste. Die Finanzbeamtin hat mir gesagt, dass sie die Einzelposten nicht sehen kann, sie sieht nur die Summe. Funktioniert das Elster noch nicht richtig, oder liegt das Problem eher beim Finanzamt?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten
Regilix
ich nutze im zweiten Jahr für unsere Steuererklärung das ELSTER-Verfahren. Im letzten Jahr habe ich für meine Schwiegermutter nach Bearbeitung des Steuerfalls eine E-Mail mit einem Link vom Finanzamt erhalten, mit dem ich den elektronischer Steuerbescheid in meine Steuersoftware einlesen konnte. Ich konnte also gut überprüfen, wo das Finanzamt Änderungen vorgenommen hat.
In diesem Jahr antwortet mir das Finanzamt, dass es keine Möglichkeit hat, die geprüften Festsetzungsdaten an den Steuerpflichtigen zurückzusenden. Ist das so richtig?
Außerdem verlangt das Finanzamt von mir zusätzliche Listenaufstellungen (z.B. wie sich die Kosten für den doppelten Haushalt zusammensetzen) obwohl das bereits in ELSTER enthalten sein müsste. Die Finanzbeamtin hat mir gesagt, dass sie die Einzelposten nicht sehen kann, sie sieht nur die Summe. Funktioniert das Elster noch nicht richtig, oder liegt das Problem eher beim Finanzamt?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten
Regilix
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