Hallo. Nachdem wir unsere erste gemeinsame EST abgegeben haben, kam der Schock. Wir sollen nachzahlen und Vorrauszahlungen leisten. Fristgerecht Einspruch eingelegt. Die zusammenveranlagung scheint also nicht die günstige variante bei uns zu sein. Meine Frau hat 2012 Krankengeld und Arbeitslosengeld bekommen. Und ihre Erwerbsrente ist nachträglich genehmigt worden. In der Berechnung von Finazamt sind jetzt auch schon die Daten der Rente berechnet worden. Angeben hatten wir die tatsächlich erhaltenen Zahlungen. Im Zeit der Elektronischen Mails, scheint die aber die Rentensachen schon auf den Tisch gehabt zu haben.
Jetzt stellt sich die Frage: Einzelveranlagung oder die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschliessung wählen? Wir haben eine relativ einfache EST. Frau halt zur Zeit Rentnerin ohne extra Einkünfte und ich als Mann normaler Arbeitnehmer mit 0.5 Kind auf Steuerkarte. Unsere Betriebskosten und eine Spendenvereinsmitgliedschaft ist zum Absetzen mit eingereicht.
Wer kann uns sagen welche Veranlagung?
Gruss
Marco
Jetzt stellt sich die Frage: Einzelveranlagung oder die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschliessung wählen? Wir haben eine relativ einfache EST. Frau halt zur Zeit Rentnerin ohne extra Einkünfte und ich als Mann normaler Arbeitnehmer mit 0.5 Kind auf Steuerkarte. Unsere Betriebskosten und eine Spendenvereinsmitgliedschaft ist zum Absetzen mit eingereicht.
Wer kann uns sagen welche Veranlagung?
Gruss
Marco
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