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Einzel oder Besondere Veranlagung

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    Einzel oder Besondere Veranlagung

    Hallo. Nachdem wir unsere erste gemeinsame EST abgegeben haben, kam der Schock. Wir sollen nachzahlen und Vorrauszahlungen leisten. Fristgerecht Einspruch eingelegt. Die zusammenveranlagung scheint also nicht die günstige variante bei uns zu sein. Meine Frau hat 2012 Krankengeld und Arbeitslosengeld bekommen. Und ihre Erwerbsrente ist nachträglich genehmigt worden. In der Berechnung von Finazamt sind jetzt auch schon die Daten der Rente berechnet worden. Angeben hatten wir die tatsächlich erhaltenen Zahlungen. Im Zeit der Elektronischen Mails, scheint die aber die Rentensachen schon auf den Tisch gehabt zu haben.

    Jetzt stellt sich die Frage: Einzelveranlagung oder die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschliessung wählen? Wir haben eine relativ einfache EST. Frau halt zur Zeit Rentnerin ohne extra Einkünfte und ich als Mann normaler Arbeitnehmer mit 0.5 Kind auf Steuerkarte. Unsere Betriebskosten und eine Spendenvereinsmitgliedschaft ist zum Absetzen mit eingereicht.

    Wer kann uns sagen welche Veranlagung?

    Gruss
    Marco

    #2
    AW: Einzel oder Besondere Veranlagung

    Hallo schabigoal,

    rechne doch mal die verschiedenen Varianten durch mit Elster.
    Und wenn du die Zusammenveranlagung mit Elster gemacht hast und alles korrekt angegeben, hätte Elster bestimmt auch die Nachzahlung errechnet.

    Tschüß

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      #3
      AW: Einzel oder Besondere Veranlagung

      Hatte ich mit Elster. Allerdings mit den Zahlen des Krankengeld und Arbeitlosengeld. Dort ist ein großes Plus für uns rausgekommen!

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        #4
        AW: Einzel oder Besondere Veranlagung

        Dann musst Du halt mit den richtigen Zahlen nochmal rechnen

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          #5
          AW: Einzel oder Besondere Veranlagung

          Zitat von schabigoal Beitrag anzeigen
          Jetzt stellt sich die Frage: Einzelveranlagung oder die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschliessung wählen?
          Die Frage kann sich nicht stellen. Sie haben im Jahr der Eheschließung 2012 noch das Wahlrecht zwischen Zusammenveranlagung, getrennter Veranlagung und besonderer Veranlagung im Jahr der Eheschließung. Letzteres entspricht etwa einer Einzelveranlagung. Sie können aber nicht zwischen Einzelveranlagung und besonderer Veranlagung wählen. Es gibt Kaufsoftware für wenig Geld, die automatisch berechnet, welche Veranlagungsart günstiger ist. Beim kostenlosen Elsterprogramm müssen sie es notfalls halt dreimal berechnen (wobei eine Berechnung, die für die ZV, haben sie ja schon).

          Wenn der Ehemann aber die Lohnsteuerklasse III hatte, wird bei einer getrennten oder besonderen Veranlagung auch da eine Nachzahlung rauskommen.

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