Hallo,
ich habe in 2008 einige Fonds gekauft, darunter auch mehrere ausländische thesaurierende Fonds. Mein Depot habe ich bei einer deutschen Bank.
In 2012 habe ich alles verkauft und dabei starke Verluste gemacht. Nicht schlecht gestaunt habe ich dann bei einem Blick auf die Steuerbescheinigung 2012. Danach habe ich Kapitalertragssteuer in größerem Umfang zahlen müssen. Nach Rücksprache mit der Bank habe ich jetzt bereits folgendes herausgefunden:
Ich habe die Fonds zwar mit Verlust verkauft, aufgrund des Kaufs vor 2009 und damit über die Grenze des neuen Steuerrechts ab dem 01.01.2009 hinweg kann die Bank die Verlustverrechnung nicht vornehmen. Die Verluste werden also nicht angerechnet, gleichzeitig wurde Abgeltungssteuer für alle ausschüttungsgleichen Erträge der ausländischen thesaurierenden Fonds abgezogen.
Nachdem ich den Begriff der ausländischen thesaurierenden Fonds gegoogelt habe, wurde die Sache noch wunderlicher. Die ausschüttungsgleichen Erträge werden auf einen Schlag beim Verkauf besteuert und von der Bank einbehalten. In vielen Fällen soll dadurch die Steuer zweimal einbehalten werden. Da ich bei meinen Steuererklärungen immer die Anlage KAP beifügte und dort die Werte der Steuerbescheinigungen eintrage, gehe ich nun davon aus, dass hier beim Verkauf Steuern abgezogen wurden, die ich zuvor bereits abgeführt hatte.
Aus dem Sachverhalt ergeben sich für mich nun 2 Möglichkeiten. Entweder versuche ich, die ausschüttungsgleichen Erträge mit dem Verlust bei Verkauf zu verrechnen oder ich weise dem Finanzamt nach, dass ich die Steuern bereits bezahlt habe. Sehe ich das so richtig? Oder gäbe es gar die Möglichkeit, die Verluste zu verrechnen und sich ggf. auch die bereits abgeführte Abgeltungssteuer der vergangenen Jahre wiederzuholen? Wie geht man diese Dinge an?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.
ich habe in 2008 einige Fonds gekauft, darunter auch mehrere ausländische thesaurierende Fonds. Mein Depot habe ich bei einer deutschen Bank.
In 2012 habe ich alles verkauft und dabei starke Verluste gemacht. Nicht schlecht gestaunt habe ich dann bei einem Blick auf die Steuerbescheinigung 2012. Danach habe ich Kapitalertragssteuer in größerem Umfang zahlen müssen. Nach Rücksprache mit der Bank habe ich jetzt bereits folgendes herausgefunden:
Ich habe die Fonds zwar mit Verlust verkauft, aufgrund des Kaufs vor 2009 und damit über die Grenze des neuen Steuerrechts ab dem 01.01.2009 hinweg kann die Bank die Verlustverrechnung nicht vornehmen. Die Verluste werden also nicht angerechnet, gleichzeitig wurde Abgeltungssteuer für alle ausschüttungsgleichen Erträge der ausländischen thesaurierenden Fonds abgezogen.
Nachdem ich den Begriff der ausländischen thesaurierenden Fonds gegoogelt habe, wurde die Sache noch wunderlicher. Die ausschüttungsgleichen Erträge werden auf einen Schlag beim Verkauf besteuert und von der Bank einbehalten. In vielen Fällen soll dadurch die Steuer zweimal einbehalten werden. Da ich bei meinen Steuererklärungen immer die Anlage KAP beifügte und dort die Werte der Steuerbescheinigungen eintrage, gehe ich nun davon aus, dass hier beim Verkauf Steuern abgezogen wurden, die ich zuvor bereits abgeführt hatte.
Aus dem Sachverhalt ergeben sich für mich nun 2 Möglichkeiten. Entweder versuche ich, die ausschüttungsgleichen Erträge mit dem Verlust bei Verkauf zu verrechnen oder ich weise dem Finanzamt nach, dass ich die Steuern bereits bezahlt habe. Sehe ich das so richtig? Oder gäbe es gar die Möglichkeit, die Verluste zu verrechnen und sich ggf. auch die bereits abgeführte Abgeltungssteuer der vergangenen Jahre wiederzuholen? Wie geht man diese Dinge an?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.
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