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Erste Steuererklärung als Student, Eltern beziehen Kindergeld

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    Erste Steuererklärung als Student, Eltern beziehen Kindergeld

    Hallo Leute.
    Ich bin zum ersten mal hier im Forum und habe beim Stöbern keinen Beitrag gefunden, der mir meine Fragen zu meinem Problem hinreichend beantwortet.

    Also folgendes: Ich bin Student und habe im Frühjahr 2012 während den Ferien zu einem attraktiven Stundenlohn mehrere Wochen gearbeitet. Da der Lohn durch Hochrechnung auf ein gesamtes Jahr der Freibetrag von etwa 8000€ überstiegen hätte, ist mir vom Bruttolohn eine Menge Geld abgezogen worden. Da es sich hierbei um einen dreistelligen Betrag handelt, lohnt es sich für mich, diesen Betrag durch eine Steuererklärung (SE) zurück zu holen.

    Dabei ist mir folgendes unklar:
    1. Meine Eltern haben bisher jedes Jahr eine SE gemacht und dabei die Einkünfte von meiner Schwester (ebenfalls Studentin) und mir immer mit angegeben. Müssen sie das auch weiterhin tun, für den Fall dass ich eine eigene SE abgebe?
    2. Meine Eltern beziehen für mich Kindergeld, da ich derzeit 21 Jahre alt bin. Kann ich dadurch überhaupt eine eigene SE abgeben? Wenn ja, muss ich dann das Kindergeld auch bei meiner SE angeben?
    3. Wie muss ich überhaupt vorgehen, was muss ich alles angeben? (Ich will direkt mit dem Programm von Elster arbeiten)

    Weitere Informationen, die vielleicht wichtig sein könnten:
    Ich führe einen eigenen Haushalt am Studienstandort, habe auch keinen Zweitwohnsitz bei meinen Eltern. Meine Einkünfte bestehen nur aus BaföG und Ferienjobs. Kein Nebenjob während dem Semester.

    Ich hoffe es gibt jemanden, der das selbe Problem hatte, oder sich einfach gut auskennt und mir weiterhelfen kann. Für jeden hilfreichen Beitrag bin ich dankbar.

    Gruß, Joe

    #2
    AW: Erste Steuererklärung als Student, Eltern beziehen Kindergeld

    Die Aussage zu einem anderen Beitrag dürfte hier auch zutreffen:

    Es sind zwei verschiedene Dinge:

    Die Eltern können Kinder in ihrer Steuererklärung bei sich während der Ausbildung auf der Anlage Kind erfassen, damit das Kind in der Steuererklärung der Eltern berücksichtigt wird.

    Unabhängig davon muss oder kann das Kind eine eigene Steuererklärung abgeben, wenn es über eigene Einnahmen verfügt. Dabei ist zu beachten, dass die Einkommensteuererklärung eine Jahreserklärung ist und deshalb Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum 01.01. bis 31.12. zu erklären sind.

    Beim Bafög handelt es sich um keine steuerpflichtigen Einnahmen. Die Einnahmen aus den Ferienjobs sind auf der Anlage N zu erklären.

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      #3
      AW: Erste Steuererklärung als Student, Eltern beziehen Kindergeld

      Sehr verehrte Damen und Herren,

      leider ist eine frage von oben unbeantwortet geblieben - und auch nirgends sonst habe ich eine Antwort gefunden/bekommen: muss man das Kindergeld, welches man von seinen Eltern überwiesen bekommt (diese haben es in ihrer ESt dekläriert), in seiner eigenen ESt angeben?
      Und was ist mit den 100 Euro, die man zum Geburtstag von der Großmutter bekommt? Nirgends in der ESt habe ich dementsprechende Felder gefunden (auch in den Anlagen nicht). Es sind ja Einnahmen, aber das Kindergeld wird doch nicht besteuert (?), und Geschenke sind bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei (das habe ich alles gefunden, muss nicht beantwortet werden), dennoch muss man sie doch angeben, da sie ja als Einnahmen auf das Konto fließen...
      Falls jemand die zwei Fragen beantworten könnte (Kindergeld vom Kind in ESt angegeben? / Geschenke von Verwandten vom Beschenkten in ESt angegeben?), wäre ich sehr, sehr dankbar.

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        #4
        AW: Erste Steuererklärung als Student, Eltern beziehen Kindergeld

        Diese Fragen haben zwar mit ELSTER nichts zu tun aber ich beantworte sie Ausnahmsweise trotzdem mal:

        Nein & Nein
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          AW: Erste Steuererklärung als Student, Eltern beziehen Kindergeld

          § 31 Satz 3 EStG: Das Kindergeld wird als sog. Steuervergütung gezahlt, also als eine Art Einkommensteuererstattung. Und Einkommensteuer auf Einkommensteuer gibt es nicht.

          Geschenke unterliegen -nicht ganz überraschend- NICHT der Einkommensteuer, sondern der Schenkungssteuer, die dortigen Freibeträge hast du ja schon gefunden. Anderenfalls wäre es ja eine Doppelbesteuerung. Daher kann das auch keine Sache für die Einkommensteuererklärung sein, sondern allerhöchstens für eine Schenkungssteuererklärung.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Erste Steuererklärung als Student, Eltern beziehen Kindergeld

            Vielen Dank für Ihre Antwort, Picard777.
            Jetzt habe ich alles verstanden.

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