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Werbungskosten und Sonderausgaben aus dem Studium bei Freiberuflern

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    Werbungskosten und Sonderausgaben aus dem Studium bei Freiberuflern

    Hallo,

    ich habe letztes Jahr nach meinem Architekturbachelorstudium als Freie Mitarbeiterin in der Architekturbranche gearbeitet und muss nun dafür meine Steuererklärung abgeben. Im Prinzip weiß ich was ich alles abgeben muss.

    Meine Frage jedoch, man kann doch sämtliche Ausgaben, die durchs Studium in den vorangegangenen Jahren entsanden sind (Laptop, Bücher, Semesterticket) als Werbungskosten und Sonderausgaben absetzen, oder?

    Nun weiß ich allerdings nicht, an welcher Stelle ich das bei der Anlage EÜR angebe. Kann ich dies einfach unter Fortbildungskosten angeben und dann schicke ich sämtliche Belege aus dem Studium mit?
    Die Anlage N, wo dies ja offensichtlich ist, darf ich nicht verwenden, oder? Ich habe ja schließlich nicht über die Lohnsteuerkarte gearbeitet...

    Bin über hilfreiche Informationen sehr dankbar!

    Liebe Grüße

    Annette

    #2
    AW: Werbungskosten und Sonderausgaben aus dem Studium bei Freiberuflern

    Wie auch immer, dürfen in die Steuererklärung grundsätzlich nur Sachen, die auch im entsprechenden Jahr bezahlt worden sind.

    Kommentar


      #3
      AW: Werbungskosten und Sonderausgaben aus dem Studium bei Freiberuflern

      Ja das wäre der Fall. War Januar-Februar und dann ab Oktober Studentin. Dazwischen habe ich gearbeitet....weißt du denn, wo ich die Ausgaben fürs Studium dann eintrage?

      Kommentar


        #4
        AW: Werbungskosten und Sonderausgaben aus dem Studium bei Freiberuflern

        Glaube ich nicht. Du hast geschrieben: Meine Frage jedoch, man kann doch sämtliche Ausgaben, die durchs Studium IN DEN VORANGEGANGENEN JAHREN entsanden sind (Laptop, Bücher, Semesterticket) als Werbungskosten und Sonderausgaben absetzen, oder?

        Also bedeutet das, dass Ausgaben die du IN DEN JAHREN 2011 ODER FRÜHER GELEISTET hast (= Abfluss bei dir), NICHT im Jahr 2012 berücksichtigt werden können.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Werbungskosten und Sonderausgaben aus dem Studium bei Freiberuflern

          Habs verstanden, nur im laufendem Jahr... Aber 2012 hatte ich auch Studienkosten, die kann ich doch angeben oder nicht?!

          Außerdem wurde mir gesagt, dass ich rückwirkend für die Jahre davor (2011,2010,2009) auch jetzt noch Steuererklärungen abgeben kann, wo ich dann jeweils für die einzelnen Jahre die Kosten aus dem Studium angebe, Stichwort: Verlustvortrag.

          Hab auch dazu einige Artikel gefunden:

          http://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-die-Steuererklaerung-lohnt-article10412456.html


          http://www.stern.de/wirtschaft/job/urteil-des-bundesfinanzhofs-studienkosten-von-der-steuer-absetzbar-1717615.html

          In dem zweiten Artikel steht:
          "2. Steuererklärung einreichen: Der Verlustvortrag kann rückwirkend für maximal vier Jahre geltend gemacht werden. Das heißt, wer jetzt seine Steuererklärung einreicht, kann noch Kosten aus 2007 geltend machen – vorausgesetzt natürlich, die entsprechenden Belege sind noch vorhanden."


          http://www.n-tv.de/ratgeber/Wer-wann-was-wie-absetzen-kann-article4115826.html

          Hier ein Zitat:
          "Die Studenten und Auszubildenden können vier Jahre rückwirkend die Kosten ihrer Ausbildung als vorweggenommene Werbungskosten vom späteren Einkommen absetzen. Dazu ist es aber nötig, für die Jahre 2007 bis 2011 jeweils eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben."

          Kommentar


            #6
            AW: Werbungskosten und Sonderausgaben aus dem Studium bei Freiberuflern

            Hallo AnnetteF,
            2007 und 2008 sind bereits verjährt.

            Für 2009 kann noch eine Steuererklärung gemacht werden. Sollten hier die Einkünfte negativ sein, kann über Verluste geredet werden.
            Alles was vor 2009 war, ist Geschichte.

            P.S. Steuerberatung darf hier nicht stattfinden, und ein eigentliches Elster-Problem sehe ich nicht.
            Du hast ja bereits diverse Links gefunden.
            Achte nur auf das Jahr der Erscheinung.
            Zuletzt geändert von stiller; 29.04.2013, 23:17. Grund: Beratung
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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