Hallo,
ich habe letztes Jahr nach meinem Architekturbachelorstudium als Freie Mitarbeiterin in der Architekturbranche gearbeitet und muss nun dafür meine Steuererklärung abgeben. Im Prinzip weiß ich was ich alles abgeben muss.
Meine Frage jedoch, man kann doch sämtliche Ausgaben, die durchs Studium in den vorangegangenen Jahren entsanden sind (Laptop, Bücher, Semesterticket) als Werbungskosten und Sonderausgaben absetzen, oder?
Nun weiß ich allerdings nicht, an welcher Stelle ich das bei der Anlage EÜR angebe. Kann ich dies einfach unter Fortbildungskosten angeben und dann schicke ich sämtliche Belege aus dem Studium mit?
Die Anlage N, wo dies ja offensichtlich ist, darf ich nicht verwenden, oder? Ich habe ja schließlich nicht über die Lohnsteuerkarte gearbeitet...
Bin über hilfreiche Informationen sehr dankbar!
Liebe Grüße
Annette
ich habe letztes Jahr nach meinem Architekturbachelorstudium als Freie Mitarbeiterin in der Architekturbranche gearbeitet und muss nun dafür meine Steuererklärung abgeben. Im Prinzip weiß ich was ich alles abgeben muss.
Meine Frage jedoch, man kann doch sämtliche Ausgaben, die durchs Studium in den vorangegangenen Jahren entsanden sind (Laptop, Bücher, Semesterticket) als Werbungskosten und Sonderausgaben absetzen, oder?
Nun weiß ich allerdings nicht, an welcher Stelle ich das bei der Anlage EÜR angebe. Kann ich dies einfach unter Fortbildungskosten angeben und dann schicke ich sämtliche Belege aus dem Studium mit?
Die Anlage N, wo dies ja offensichtlich ist, darf ich nicht verwenden, oder? Ich habe ja schließlich nicht über die Lohnsteuerkarte gearbeitet...
Bin über hilfreiche Informationen sehr dankbar!
Liebe Grüße
Annette
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