Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Auslandseinkünfte

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Auslandseinkünfte

    Hallo,

    bezüglich meines Falles habe ich drei Fragen.

    Vergangens Jahr habe ich 6 Wochen in Azerbaidschan und der Schweiz gearbeitet,
    der Gewinn wurde aus selbstständiger Arbeit erziehlt, in welches Formular trage ich es ein? Welche Vorteile ergeben sich mir daraus?

    Auch vergangens Jahr habe ich mit drei Unterbrechungen 3 Monate in der Nähe von Stuttgart gearbeitet, in welche Anlage trage ich das ein und erhalte ich begünstigungen durch die Abwesenheit von zuhause?

    Danke & BG

    #2
    AW: Auslandseinkünfte

    Gewinn aus selbständiger Tätigkeit gehört in die Anlage S. Normalerweise muss auch eine Gewinnermittlung abgegeben werden. Ab 17.500 zwingend in Form der Erklärung EÜR.

    Zitat von Joshlex Beitrag anzeigen
    Welche Vorteile ergeben sich mir daraus?
    Das Finanzamt wird dann Deinen Gewinn nicht schätzen.

    Kommentar


      #3
      AW: Auslandseinkünfte

      Sie sollten sich damit an einen Steuerberater wenden.

      Steuerliche Beratung dürfen und können wir hier leider nicht anbieten
      Mfg

      Kommentar

      Lädt...
      X