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Gewinn aus selbständiger Tätigkeit gehört in die Anlage S. Normalerweise muss auch eine Gewinnermittlung abgegeben werden. Ab 17.500 zwingend in Form der Erklärung EÜR.
Vergangens Jahr habe ich 6 Wochen in Azerbaidschan und der Schweiz gearbeitet,
der Gewinn wurde aus selbstständiger Arbeit erziehlt, in welches Formular trage ich es ein? Welche Vorteile ergeben sich mir daraus?
Auch vergangens Jahr habe ich mit drei Unterbrechungen 3 Monate in der Nähe von Stuttgart gearbeitet, in welche Anlage trage ich das ein und erhalte ich begünstigungen durch die Abwesenheit von zuhause?
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