AW: Auslandseinkünfte
Sie sollten sich damit an einen Steuerberater wenden.
Steuerliche Beratung dürfen und können wir hier leider nicht anbieten
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AW: Auslandseinkünfte
Gewinn aus selbständiger Tätigkeit gehört in die Anlage S. Normalerweise muss auch eine Gewinnermittlung abgegeben werden. Ab 17.500 zwingend in Form der Erklärung EÜR.
Zitat von Joshlex Beitrag anzeigenWelche Vorteile ergeben sich mir daraus?
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Auslandseinkünfte
Hallo,
bezüglich meines Falles habe ich drei Fragen.
Vergangens Jahr habe ich 6 Wochen in Azerbaidschan und der Schweiz gearbeitet,
der Gewinn wurde aus selbstständiger Arbeit erziehlt, in welches Formular trage ich es ein? Welche Vorteile ergeben sich mir daraus?
Auch vergangens Jahr habe ich mit drei Unterbrechungen 3 Monate in der Nähe von Stuttgart gearbeitet, in welche Anlage trage ich das ein und erhalte ich begünstigungen durch die Abwesenheit von zuhause?
Danke & BG
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