Hallo,
meine Frau und ich haben Steuerklasse 5 (ich) und 3. Sie hat im letzten Jahr diverse Ersatzleistung wie Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld erhalten (weit über 400 EUR). Die Vorschrift sagt mir, dass Arbeitnehmer verpflichtet sind, die Erklärung zu machen, wenn sie mehr als 400 EUR an Ersatzleistung bekommen. Meine Frage zielt nun darauf: War meine Frau im letzten Jahr überhaupt Arbeitnehmerin (sie hat zuletzt im April 2009 gearbeitet)? Falls das nicht der Fall ist: Muss ich sie überhaupt in der Erklärung aufführen?
Vielen Dank.
meine Frau und ich haben Steuerklasse 5 (ich) und 3. Sie hat im letzten Jahr diverse Ersatzleistung wie Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld erhalten (weit über 400 EUR). Die Vorschrift sagt mir, dass Arbeitnehmer verpflichtet sind, die Erklärung zu machen, wenn sie mehr als 400 EUR an Ersatzleistung bekommen. Meine Frage zielt nun darauf: War meine Frau im letzten Jahr überhaupt Arbeitnehmerin (sie hat zuletzt im April 2009 gearbeitet)? Falls das nicht der Fall ist: Muss ich sie überhaupt in der Erklärung aufführen?
Vielen Dank.
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