Ich habe ein Inkassounternehmen beauftragt (privat) von einer Privatperson offenen Geldleistungen einzufordern. Zu holen war nix (P-Konto). Kann ich die Aufwendungen steuerlich geltend machen (die Gebühren und Kosten) und wenn ja wo werden diese untergebracht.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Inkasso
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Hagen-Gronert
AW: Inkasso
Hallo Feass,
meine Meinung:
als Betriebsausgabe ~ ja ~
als private Aufwendung ~ n e i n ~
gez. Hagen - Gronert
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AW: Inkasso
... nur der Vollständigkeit halber, bei "Werbungskosten" gibt es auch ein JA , wenn z.B. Inkasso i.V.m. Vermietung und Verpachtung.
im Übrigen gilt, dass es sich nicht um "ao Belastungen /Sonderausgaben" handelt, also geht dann nichts mit der steuerlichen Absetzbarkeit
VG
Quarknockerl
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Hagen-Gronert
AW: Inkasso
Hallo quarknockerl,
~ ~ quarknockerl esse ich gerne, quarkerdbeeren - aber bitte
mit Sahne - noch lieber. ~ ~
Vielen Dank für die Bestätigung der Ausführungen in meinem Beitrag
für Benutzer Feass.
Ihre Ergänzung ist vielleicht für manche Leser interessant.
mfg. Hagen - Gronert
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