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    Inkasso

    Ich habe ein Inkassounternehmen beauftragt (privat) von einer Privatperson offenen Geldleistungen einzufordern. Zu holen war nix (P-Konto). Kann ich die Aufwendungen steuerlich geltend machen (die Gebühren und Kosten) und wenn ja wo werden diese untergebracht.

    #2
    AW: Inkasso

    Hallo Feass,

    meine Meinung:

    als Betriebsausgabe ~ ja ~

    als private Aufwendung ~ n e i n ~

    gez. Hagen - Gronert

    Kommentar


      #3
      AW: Inkasso

      ... nur der Vollständigkeit halber, bei "Werbungskosten" gibt es auch ein JA , wenn z.B. Inkasso i.V.m. Vermietung und Verpachtung.

      im Übrigen gilt, dass es sich nicht um "ao Belastungen /Sonderausgaben" handelt, also geht dann nichts mit der steuerlichen Absetzbarkeit

      VG
      Quarknockerl

      Kommentar


        #4
        AW: Inkasso

        Hallo quarknockerl,

        ~ ~ quarknockerl esse ich gerne, quarkerdbeeren - aber bitte
        mit Sahne - noch lieber. ~ ~

        Vielen Dank für die Bestätigung der Ausführungen in meinem Beitrag
        für Benutzer Feass.

        Ihre Ergänzung ist vielleicht für manche Leser interessant.

        mfg. Hagen - Gronert

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