Liebe Gemeinde,
ich mache gerade meine EstEr für 2012 (Arbeitnehmer).
Kann es sein, dass je mehr absetzfähige Kosten (Entfernungspauschalte, Arbeitszimmer, Telefonkosten, etc. pp) die Rückzahlung mindern?
Zum Beispiel: Wenn ich nur meine Lohnsteuerbescheinigung angebe, erhalte ich ca. 2100 Euro vom FA zurück. Nun habe ich die Entfernungspauschale, Telefonkosten, Kosten für das Arbeitszimmer, Büromaterial angegeben. Nach der Steuerberechnung in Elster sinkt die Rückzahlung auf 450 Euro.
Ich finde das merkwürdig.
Um natürlich den maximalen Betrag vom FA zu bekommen, würde ich nur die Lohnsteuerbescheinigung angeben und auf den Rest verzichten. Ist dies rechtens oder kann mich das FA auffordern, alle Kosten abzusetzen?
Vielen Dank für eure Beiträge
Greetz
ich mache gerade meine EstEr für 2012 (Arbeitnehmer).
Kann es sein, dass je mehr absetzfähige Kosten (Entfernungspauschalte, Arbeitszimmer, Telefonkosten, etc. pp) die Rückzahlung mindern?
Zum Beispiel: Wenn ich nur meine Lohnsteuerbescheinigung angebe, erhalte ich ca. 2100 Euro vom FA zurück. Nun habe ich die Entfernungspauschale, Telefonkosten, Kosten für das Arbeitszimmer, Büromaterial angegeben. Nach der Steuerberechnung in Elster sinkt die Rückzahlung auf 450 Euro.
Ich finde das merkwürdig.
Um natürlich den maximalen Betrag vom FA zu bekommen, würde ich nur die Lohnsteuerbescheinigung angeben und auf den Rest verzichten. Ist dies rechtens oder kann mich das FA auffordern, alle Kosten abzusetzen?
Vielen Dank für eure Beiträge
Greetz
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