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LSt-Abzugsmerkmale - unterjährige Änderung ohne ersichtlichen Grund

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    LSt-Abzugsmerkmale - unterjährige Änderung ohne ersichtlichen Grund

    Hallo, alle miteinander.
    Hatte Ende 2012 die Bescheinigung über die LSt-Abzugsmerkmale angefordert und ganz richtig StKl 2 und 1 KiFrBetrag bescheinigt bekommen. Mit Wirkung per 01.04.13 wird anscheinend plötzlich StKl1 zugrunde gelegt (damals erfolgte erstmalige Abfrage des Arbeitgebers über ELSTAM), obwohl sich an den Rahmenbedingungen nichts geändert hat. Kann das ein Fehler sein? Wenn ja, wodurch kommt so etwas zustande? Was muss bzw. kann ich unternehmen? Hat jemand eine Idee?

    #2
    AW: LSt-Abzugsmerkmale - unterjährige Änderung ohne ersichtlichen Grund

    Hallo,
    erfrage deine ELSTAM selbst (nach Registrierung mit ID-Nummer möglich), oder rufe dein FA an und vergleiche dann, wo der Fehler liegt - in den ELSTAM-Daten oder beim AG.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: LSt-Abzugsmerkmale - unterjährige Änderung ohne ersichtlichen Grund

      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
      Hallo,
      erfrage deine ELSTAM selbst (nach Registrierung mit ID-Nummer möglich), oder rufe dein FA an und vergleiche dann, wo der Fehler liegt - in den ELSTAM-Daten oder beim AG.
      Hallo, Stiller, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Genau das ist ja das, was mich irritiert. Habe die LSt-Abzugsmerkmale heute noch einmal abgefragt. Und da erscheint per 01.04.13 plötzlich was Anderes (LStKl1) als bis incl. 31.03.13 (LstKl2).
      Genau um diese Änderung geht es; passiert so was aus "heiterem Himmel"?
      Dafür müsste es doch einen sachlichen Grund gebe? Oder eben einen Fehler irgendwo im virtuellen Getriebe? Also telefonische/schriftliche Nachfrage direkt beim Finanzamt, wie es zu dieser Änderung kommt?
      Besten Gruß. Jessie60

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        #4
        AW: LSt-Abzugsmerkmale - unterjährige Änderung ohne ersichtlichen Grund

        Hallo Jessie60,
        bestimmte ELSTAM sind automatisch umgestellt worden, warum auch immer.
        Dein FA ist nun die richtige Anlaufstelle!

        Ist dein Kind volljährig geworden?

        Naja, dein FA kann dir sicher mehr sagen, als jeder User hier im Forum.
        Zuletzt geändert von stiller; 06.08.2013, 19:30. Grund: volljährig
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: LSt-Abzugsmerkmale - unterjährige Änderung ohne ersichtlichen Grund

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          Hallo Jessie60,
          bestimmte ELSTAM sind automatisch umgestellt worden, warum auch immer.
          Dein FA ist nun die richtige Anlaufstelle!

          Ist dein Kind volljährig geworden?

          Naja, dein FA kann dir sicher mehr sagen, als jeder User hier im Forum.
          Nee, Kind ist volljährig seit 2 Jahren und seit August letzten Jahres in der Ausbildung.
          Darum wirklich: Keine Ahnung. Hab's auch eher durch Zufall gemerkt und dachte erst, die hätten bei der Gehaltsabrechnung versehentlich Mist gebaut. Scheint aber "System" zu haben. - Also danke; werde übermorgen beim Finanzamt nachhaken.
          Einen schönen Feierabend wünscht Jessie60

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            #6
            AW: LSt-Abzugsmerkmale - unterjährige Änderung ohne ersichtlichen Grund

            Hallo Jessie60
            also könnte die "voraussichtliche" Beendigung der Ausbildung zwischenfunken - also ab zum FA!
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
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