Hallo, alle miteinander.
Hatte Ende 2012 die Bescheinigung über die LSt-Abzugsmerkmale angefordert und ganz richtig StKl 2 und 1 KiFrBetrag bescheinigt bekommen. Mit Wirkung per 01.04.13 wird anscheinend plötzlich StKl1 zugrunde gelegt (damals erfolgte erstmalige Abfrage des Arbeitgebers über ELSTAM), obwohl sich an den Rahmenbedingungen nichts geändert hat. Kann das ein Fehler sein? Wenn ja, wodurch kommt so etwas zustande? Was muss bzw. kann ich unternehmen? Hat jemand eine Idee?
Hatte Ende 2012 die Bescheinigung über die LSt-Abzugsmerkmale angefordert und ganz richtig StKl 2 und 1 KiFrBetrag bescheinigt bekommen. Mit Wirkung per 01.04.13 wird anscheinend plötzlich StKl1 zugrunde gelegt (damals erfolgte erstmalige Abfrage des Arbeitgebers über ELSTAM), obwohl sich an den Rahmenbedingungen nichts geändert hat. Kann das ein Fehler sein? Wenn ja, wodurch kommt so etwas zustande? Was muss bzw. kann ich unternehmen? Hat jemand eine Idee?
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