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Wechsel zum Kleinunternehmer

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    Wechsel zum Kleinunternehmer

    Bei der steuerlichen Anmeldung hatte ich 2006 die Umsatzsteueroption gewählt und da meine Umsätze in den kommenden Jahren aber unter der Grenze von 17.000,00 Euro blieben beantragte ich die Kleinunternehmerregelung, also ohne Umsatzsteueroption.

    Die schriftliche Bestätigung habe ich auch im Februar 2012 erhalten. Für 2011 muß ich allerdings die Steuererklärung auch noch abgeben.

    Meine Frage:
    Kann ich nun für 2011 auch schon die Kleinunternehmerregelung anwenden?

    #2
    AW: Wechsel zum Kleinunternehmer

    Hallo ichfragmal,

    bei Google eingeben und lesen:

    fg-laesst-rueckwirkung-zu-kleinunternehmerregelung

    Meine Meinung: Rückwirkung-zu-kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen.

    gez. Hagen - Gronert

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      #3
      AW: Wechsel zum Kleinunternehmer

      Herzlichen Dank! So schnell hatte ich nicht mit einer Lösung gerechnet!!!

      Schönes Wochenende!

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        #4
        AW: Wechsel zum Kleinunternehmer

        Zitat von ichfragmal Beitrag anzeigen
        Kann ich nun für 2011 auch schon die Kleinunternehmerregelung anwenden?
        Die Kleinunternehmerregelung muss nicht beantragt werden, sondern sie greift, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn man sie in Anspruch nehmen kann und darauf verzichtet, dann ist man an den Verzicht fünf Jahre lang gebunden.

        Du hast 2006 optiert. Also musst Du bis 2010 Deine Umsätze versteuern. Wenn Du die Grenzen nie überschritten hast dann kannst Du ab 2011 jederzeit zur Kleinunternehmerregelung wechseln.

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          #5
          AW: Wechsel zum Kleinunternehmer

          Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
          Die Kleinunternehmerregelung muss nicht beantragt werden, sondern sie greift, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn man sie in Anspruch nehmen kann und darauf verzichtet, dann ist man an den Verzicht fünf Jahre lang gebunden.

          Du hast 2006 optiert. Also musst Du bis 2010 Deine Umsätze versteuern. Wenn Du die Grenzen nie überschritten hast dann kannst Du ab 2011 jederzeit zur Kleinunternehmerregelung wechseln.
          Hallo Elefant,

          ~ichfragmal~ will rückwirkend für 2011 die Kleinunternehmerregelung anwenden.

          Wenn er für 2011 noch die Umsatzsteueroption hatte, also zum Beispiel
          eigene Rechnungen mit ausgewiesener MwSt erstellt hatte und Vorsteuern
          berücksichtigt hatte, müsste meiner Meinung nach der rückwirkende Wechsel
          bezüglich der Vor- oder Nachteile überprüft werden.

          Zitat aus WISO Steuerbrief:
          Eine Rückwirkung macht nur Sinn, wenn der Unternehmer seine Rechnungslegung ohne offenen Umsatzsteuerausweis vorgenommen hat. Ansonsten sieht er sich mit der Problematik des unberechtigten Steuerausweises konfrontiert (§ 14c Absatz 2 UStG).

          Mit freundlichen Grüßen
          ~~~~ H a g e n ~~~~

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            #6
            AW: Wechsel zum Kleinunternehmer

            Hallo Hagen,

            ja, natürlich ist da noch einiges zu überdenken, wenn man rückwirkend auf die Kleinunternehmerregelung verzichten möchte. Womöglich hat ichfragmal ja keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Z. B. weil er vielleicht irgendwas an Privatpersonen verkauft die eh keine Rechnungen wollen.

            Wenn doch dann ist es nicht mehr ganz so einfach, aber u. U. lösbar. Entweder müssten alle Rechnungen berichtigt werden (vielleicht sind's ja nicht viele) oder die ausgewiesene USt gilt als unberechtigt und muss an's Finanzamt abgeführt werden, ohne dass es 'nen Vorsteuerabzug gäbe.

            Die fünf Jahre scheinen jedenfalls abgelaufen zu sein, und eine zu hohe Umsatzerwartung zu Anfang eines Jahres scheint auch nie gegeben gewesen zu sein.

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              #7
              AW: Wechsel zum Kleinunternehmer

              Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
              Hallo Hagen,

              ja, natürlich ist da noch einiges zu überdenken, wenn man rückwirkend auf die Kleinunternehmerregelung verzichten möchte. Womöglich hat ichfragmal ja keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Z. B. weil er vielleicht irgendwas an Privatpersonen verkauft die eh keine Rechnungen wollen.

              Wenn doch dann ist es nicht mehr ganz so einfach, aber u. U. lösbar. Entweder müssten alle Rechnungen berichtigt werden (vielleicht sind's ja nicht viele) oder die ausgewiesene USt gilt als unberechtigt und muss an's Finanzamt abgeführt werden, ohne dass es 'nen Vorsteuerabzug gäbe.

              Die fünf Jahre scheinen jedenfalls abgelaufen zu sein, und eine zu hohe Umsatzerwartung zu Anfang eines Jahres scheint auch nie gegeben gewesen zu sein.
              Hallo Elefant,

              vielen Dank für Deine Info, jetzt kann jeder alles verstehen. ~ ~

              Mit freundlichen Grüßen
              ~~~~ H a g e n ~~~~

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                #8
                AW: Wechsel zum Kleinunternehmer

                Zitat von ichfragmal Beitrag anzeigen
                Bei der steuerlichen Anmeldung hatte ich 2006 die Umsatzsteueroption gewählt und da meine Umsätze in den kommenden Jahren aber unter der Grenze von 17.000,00 Euro blieben beantragte ich die Kleinunternehmerregelung, also ohne Umsatzsteueroption.

                Die schriftliche Bestätigung habe ich auch im Februar 2012 erhalten. Für 2011 muß ich allerdings die Steuererklärung auch noch abgeben.

                Meine Frage:
                Kann ich nun für 2011 auch schon die Kleinunternehmerregelung anwenden?
                Hallo!

                Ich bin mir zwar nicht sicher ob das hierher gehört aber der § 19 UStG ist nicht gerade ein Vorteil für Kleinunternehmer.

                Zitat aus http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
                Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.

                Bei dem Wert von 50 000 Euro ist das ja so ziemlich egal wegen des Wortes voraussichtlich aber wie stellt sich der Gesetzgeber sich das für einen Kleinunternehmer bei dem Wert von 17 500 Euro genau vor. Der Kleinunternehmer muss bzw. darf die Umsatzsteuer in seinen Rechnungen bei Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung nicht ausweisen aber muss für die Berechnung der Umsatzgrenze dann doch noch eine fiktive Umsatzsteuer für alle seine Rechnungen berechnen.

                Zitat: der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer...Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.

                Beispiel:
                17 500 Euro = brutto abzüglich 19 % fiktive Umsatzsteuer = 14 705,88 Euro = netto
                17 500 Euro = brutto abzüglich 7 % fiktive Umsatzsteuer = 16 355,14 Euro = netto
                netto in diesem Fall = maximale Umsätze, die der Kleinunternehmer erzielen darf - mal von den Ausnahmen abgesehen - wenn er die Voraussetzungen bzw. den Status als Kleinunternehmer fortlaufend behalten will.

                Klar das hier sind nur theoretische Beispiele aber in der Praxis wird man sich immer die glatten Grenzen merken und nicht derart ungerade Werte.

                Falls mir hierbei ein grundlegender Denkfehler unterlaufen sollte dann lasse ich mich natürlich gerne eines Besseren belehren.

                Gruß schachsommer12

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                  #9
                  AW: Wechsel zum Kleinunternehmer

                  Neinein Es ist immer vom Bruttoumsatz auszugehen. Wird die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen, dann ist dieser identisch mit dem Nettoumsatz.

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                    #10
                    AW: Wechsel zum Kleinunternehmer

                    Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
                    Neinein Es ist immer vom Bruttoumsatz auszugehen. Wird die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen, dann ist dieser identisch mit dem Nettoumsatz.
                    Hallo Elefant,

                    ein Kleinunternehmer hat 18.000 € Jahresumsatz. Er hat im gleichen Jahr
                    als negatives Wirtschaftsgut 600 € Schulden für den Erwerb eines Wirtschaftsgutes gemacht.
                    Wäre dann sein Kleinunternehmer Umsatz 17.400 € für die Umsatzsteuererklärung?

                    Mit freundlichen Grüßen
                    ~~~~ H a g e n ~~~~

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                      #11
                      AW: Wechsel zum Kleinunternehmer

                      Nur soviel:

                      Die Umsätze des Kleinunternehmers enthalten FIKTIV Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass in einer Rechung über 119,- Euro genau 19,- Euro Steuer enthalten sind. Die Besonderheit ist nur, dass die Steuer NICHT ERHOBEN wird und der Kleinunternehmer die Steuer nicht pffen ausweisen darf.

                      Leider schmeißen das viele in einen Topf mit dem Begriff "steuerfrei" oder ähnlichen Dingen.

                      Die Betriebsausgaben haben damit garnichts zu tun. Zur Frage der "17.500,- Euro-Grenze" zählt nur die Einnahmeseite.

                      Ich möchte aber darauf hinweisen, dass dies ein Anwederforum für Elster ist und keines zur Erörterung von Steuerrechtsproblemen.
                      Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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                        #12
                        AW: Wechsel zum Kleinunternehmer

                        Zitat von Hagen-Gronert Beitrag anzeigen
                        ein Kleinunternehmer hat 18.000 € Jahresumsatz. Er hat im gleichen Jahr
                        als negatives Wirtschaftsgut 600 € Schulden für den Erwerb eines Wirtschaftsgutes gemacht.
                        Wäre dann sein Kleinunternehmer Umsatz 17.400 € für die Umsatzsteuererklärung?
                        Hallo Hagen,

                        Schulden sind ja kein Umsatz.

                        Angenommen ein fahrender Popcorn-Verkäufer verkauft im Jahr für 15.000 brutto=netto Popcorn. Außerdem stößt er seine alte Popcorn-Maschine für 3.000 ab und kauft für 10.000 eine neue.

                        Dann hat er insgesamt 18.000 Umsatz gemacht.

                        Popcorn ist Umlaufvermögen. Er kauft die Maiskörner, verarbeitet sie und verkauft sie dann wieder.

                        Die Maschine wurde nicht zum Wiederverkauf erworben. Sie gehört zum Anlagevermögen.

                        Die Zahl von 18.000 verschiebt also die tatsächlichen Verhältnisse ein bisschen, denn er hat nur Ware für 15.000 verkauft, und außerdem eine Maschine ausgewechselt. Deshalb zählt dieser Verkauf nicht mit zum Umsatz im Sinn des § 19.

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                          #13
                          AW: Wechsel zum Kleinunternehmer

                          Hallo Elefant,

                          meine Frau hat hier mitgelesen, sie geht jetzt in die Küche und macht Popcorn
                          im Topf, und ich bedanke mich bei Dir für die hilfreiche Antwort. Deine Info habe
                          ich verstanden.

                          Mit freundlichen Grüßen
                          ~~~~ H a g e n ~~~~


                          @JamesBondoo7:

                          Betrifft Ihr Hinweis:
                          Zitat
                          [Ich möchte aber darauf hinweisen, dass dies ein Anwederforum für Elster ist und keines zur Erörterung von Steuerrechtsproblemen.]

                          Mein Kommentar dazu:
                          Eine Steuerberatung wollte ich nicht haben. Es sollte ein Denkanstoß sein, für
                          Stpfl. die als Kleinunternehmer ähnliche Überlegungen haben und sich dann
                          steuerlich von Experten beraten lassen können.

                          gez. Hagen - Gronert
                          Zuletzt geändert von ; 23.09.2013, 18:03. Grund: Beitrag geändert

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                            #14
                            AW: Wechsel zum Kleinunternehmer

                            Hallo Elefant,

                            leider habe ich mich in meinem Beitrag vom 17.09.2013, 19:33 unverständlich
                            ausgedrückt. Ich bitte Dich vielmals um Entschuldigung.

                            Meinen Beitrag habe ich heute geändert, in der Hoffnung jetzt verstanden
                            zu werden.

                            Zitat meines geänderten Beitrages von heute:

                            [Lächeln AW: Wechsel zum Kleinunternehmer



                            Hallo Elefant,

                            meine Frau hat hier mitgelesen, sie geht jetzt in die Küche und macht Popcorn
                            im Topf, und ich bedanke mich bei Dir für die hilfreiche Antwort. Deine Info habe
                            ich verstanden.

                            Mit freundlichen Grüßen
                            ~~~~ H a g e n ~~~~


                            @JamesBondoo7:

                            Betrifft Ihr Hinweis:
                            Zitat
                            [Ich möchte aber darauf hinweisen, dass dies ein Anwederforum für Elster ist und keines zur Erörterung von Steuerrechtsproblemen.]

                            Mein Kommentar dazu:
                            Eine Steuerberatung wollte ich nicht haben. Es sollte ein Denkanstoß sein, für
                            Stpfl. die als Kleinunternehmer ähnliche Überlegungen haben und sich dann
                            steuerlich von Experten beraten lassen können.

                            gez. Hagen - Gronert

                            Geändert von Hagen-Gronert (Heute um 17:03 Uhr) Grund: Beitrag geändert]

                            Mit freundlichen Grüßen
                            ~~~~ H a g e n ~~~~

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                              #15
                              AW: Wechsel zum Kleinunternehmer

                              Hallo Hagen,

                              (ich bins, übrigens )

                              damit hast Du jetzt aber noch mehr Verwirrung ausgelöst, denn ich weiß leider nicht, wie Dein Beitrag vorher lautete

                              Ich hoffe aber dass das Popcorn gelungen ist

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