Bei der steuerlichen Anmeldung hatte ich 2006 die Umsatzsteueroption gewählt und da meine Umsätze in den kommenden Jahren aber unter der Grenze von 17.000,00 Euro blieben beantragte ich die Kleinunternehmerregelung, also ohne Umsatzsteueroption.
Die schriftliche Bestätigung habe ich auch im Februar 2012 erhalten. Für 2011 muß ich allerdings die Steuererklärung auch noch abgeben.
Meine Frage:
Kann ich nun für 2011 auch schon die Kleinunternehmerregelung anwenden?
Die schriftliche Bestätigung habe ich auch im Februar 2012 erhalten. Für 2011 muß ich allerdings die Steuererklärung auch noch abgeben.
Meine Frage:
Kann ich nun für 2011 auch schon die Kleinunternehmerregelung anwenden?
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