Hallo Kollegen,
Ich habe nach einem ersten abgeschlossenen Studium ein im Zusammenhang stehendes Zweitstudium begonnen. Die Rechnung für diese Ausbildung ist in diesem Jahr (2013) fällig geworden und übersteigt in diesem speziellen Fall ein Bruttojahreseinkommen (>60.000€) und ist vollständig als Werbungskostenpunkt absetzbar.
Folgende Situation:
Ich werde im November dieses Jahres einen im Zusammenhang meines Erststudiums stehenden Beruf beginnen; Das gesamte Bruttogehalt dieses Jahres wird dabei nicht den Grundfreibetrag überschreiten, ich würde also sowieso nächstes Jahr meine kompletten Steuern zurückerhalten, auch ohne Vortrag der Werbungskosten.
Nächstes Jahr wird allerdings genug zusammenkommen um von den 60.000€ größenteils abgedeckt zu werden.
Meine Fragen nun:
1) Ich habe gehört, dass unter ungünstigen Umständen der Verlustvortrag vollständig verpuffen könnte, wenn im Jahr des Rechnungsanspruchs ein zu niedriges Gehalt erwirtschaftet wurde, welches den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Stimmt das etwa?
2) Auf wieviele aufeinanderfolgende Jahre können die vorgezogenen Werbungskosten das jeweilige Jahreseinkommen reduzieren, bis sie vollständig abgegolten worden sind? Gibt es dafür überhaupt eine zeitliche Begrenzung?
Vielen Dank für die Hilfe!
Ich habe nach einem ersten abgeschlossenen Studium ein im Zusammenhang stehendes Zweitstudium begonnen. Die Rechnung für diese Ausbildung ist in diesem Jahr (2013) fällig geworden und übersteigt in diesem speziellen Fall ein Bruttojahreseinkommen (>60.000€) und ist vollständig als Werbungskostenpunkt absetzbar.
Folgende Situation:
Ich werde im November dieses Jahres einen im Zusammenhang meines Erststudiums stehenden Beruf beginnen; Das gesamte Bruttogehalt dieses Jahres wird dabei nicht den Grundfreibetrag überschreiten, ich würde also sowieso nächstes Jahr meine kompletten Steuern zurückerhalten, auch ohne Vortrag der Werbungskosten.
Nächstes Jahr wird allerdings genug zusammenkommen um von den 60.000€ größenteils abgedeckt zu werden.
Meine Fragen nun:
1) Ich habe gehört, dass unter ungünstigen Umständen der Verlustvortrag vollständig verpuffen könnte, wenn im Jahr des Rechnungsanspruchs ein zu niedriges Gehalt erwirtschaftet wurde, welches den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Stimmt das etwa?
2) Auf wieviele aufeinanderfolgende Jahre können die vorgezogenen Werbungskosten das jeweilige Jahreseinkommen reduzieren, bis sie vollständig abgegolten worden sind? Gibt es dafür überhaupt eine zeitliche Begrenzung?
Vielen Dank für die Hilfe!
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