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Günstigerprüfung für Kapitalerträge

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    Günstigerprüfung für Kapitalerträge

    Meine Berechnung aus den mir von meinem Konto vorliegenden Zahlen für 2009:

    Mein Geld-Institut zieht vom Kapitalertrag 801,- € Sparerpauschbetrag (?) ab, teilt den Rest durch 4 und führt ein Viertel = 25 % Abgeltungssteuer (?) an ein Finanzamt ab.

    Ich (Dummie) halte das für korrekt.

    Hat es dann noch einen Sinn, in der Anlage KAP Zeile 4 die „Günstigerprüfung“ zu fordern?

    *
    Danke für Antworten!

    #2
    AW: Günstigerprüfung für Kapitalerträge

    Grundsätzlich werden die Kapitalerträge durch die Abgeltungssteuer besteuert. Die Günstigerprüfung soll nur sicherstellen, dass die Kapitalerträge nicht zu hoch steuerbelastet sind, weil der persönliche Steuersatz niedriger ist als die auf die Kapitalerträge einbehaltene Abgeltungssteuer. Eine pauschale Aussage kann deshalb nicht getroffen werden, ob die Günstigerprüfung im Einzelfall zu beantragen ist. Aber die Steuerberechnung liefert Ihnen im Ergebnis die notwendige Entscheidungshilfe.

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      #3
      AW: Günstigerprüfung für Kapitalerträge

      Ach so: "Steuersatz" ..., ich verstehe. Danke für die schnelle Antwort :-) !

      Aber: *Zitat* "die Steuerberechnung liefert Ihnen im Ergebnis die notwendige Entscheidungshilfe."
      Ich verstehe nicht :-(. Welche "Steuerberechnung"?

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        #4
        AW: Günstigerprüfung für Kapitalerträge

        Wenn Sie Elsterformular benutzen, können Sie auch bereits vorweg eine Steuerberechnung durchführen lassen. Diese starten Sie, indem Sie im Programm im Auswahlmenü Extras auf das Untermenü Steuerberechnung gehen. Und erscheint bei der Gesamtsumme ein Minuszeichen bedeutet dies, dass Sie eine Erstattung vom Finanzamt zu erwarten haben. Ohne Zeichen vor der Gesamtsumme = Nachzahlung.

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          #5
          AW: Günstigerprüfung für Kapitalerträge

          So etwas Ähnliches hatte ich mir schon gedacht. Aber ich hätte nicht nachfragen und Ihre Zeit beanspruchen sollen: ich erstelle meine Steuererklärungen - ganz antik - noch immer mit Kopf und Hand. Da ist eine Steuerberechnung halt nicht möglich. Man kann jeweils nur hoffen, daß es nicht noch schlimmer kommt als in den Jahren davor und daß der FA-Sachbearbeiter gut ausgeschlafen war.
          An das ELSTER-Formular traue ich mich nicht heran.

          Vielen Dank noch einmal.

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            #6
            AW: Günstigerprüfung für Kapitalerträge

            Warum nicht wenn man sich schon im Elsterforum aufhält? Dann schaffen Sie auch den Rest und ersparen sich jedes Jahr die lästige Abschreiberei der Steuererklärung. Und das Forum hilft Ihnen im Zweifelsfall sicherlich weiter. Wagen Sie den Versuch und Sie werden gewinnen, jedes Jahr Zeit, die Sie im Abschreiben der Vorjahreserklärungen vergeuden, denn mit Datenübernahme aus dem Vorjahr geht es schneller!

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              #7
              AW: Günstigerprüfung für Kapitalerträge

              Sie sind wirklich befähigt, jemanden zu motivieren, danke!

              Es ist ja nicht so, daß ich das ElsterFormular nicht auf meinem Lap hätte und es eigentlich sehr sympathisch finde.
              Aber ich bin sicher, daß ich mich nach Ausfüllen nicht traue, es an mein FA abzuschicken. Zudem gehören d a z u - soviel ich weiß - auch noch irgendwelche Anmelde-Formalitäten.
              Na ja, oft sind old ladies einfach schon zu unflexibel. Und ich habe es auch bereits hinter mir, die Erfahrenen in einem Forum wie diesem mit noch-und-nöcher-Fragen erheblich zu nerven. Das möchte ich denn doch nicht wiederholen.

              Ich wünsche noch einen schönen Abend.

              (murmel: ich finde es doof, daß man hier keine Sonderzeichen wie z.B. Anführungszeichen verwenden darf ...)

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                #8
                AW: Günstigerprüfung für Kapitalerträge

                Das Absenden an das Finanzamt ist gar kein Problem. Wenn Sie die Steuererklärung fertig haben gehen Sie auf Datenübermittlung und Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln. Und lassen Sie die Voreinstellungen so wie sie sind. Dann übermitteln Sie nämlich die Daten ohne Authentifzierung und müssen sich dazu auch nirgendwo registrieren/anmelden. Am Schluss wird eine PDF-Datei erzeugt. Diese drucken Sie aus, unterschreiben sie und reichen Sie beim Finanzamt ein. Der Bearbeiter benötigt Ihre Unterschrift und vor allem die Telenummer, damit er die elektronisch übermittelten Daten einlesen kann.

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                  #9
                  AW: Günstigerprüfung für Kapitalerträge

                  Heute habe ich mich stundenlang redlich bemüht, Ihre ermunternden Ratschläge zu befolgen, und habe mich an ELSTER-Formular begeben. Was mich hauptsächlich dabei interessierte, war die ca-Ermittlung der Summe meiner Steuern für 2009. Das aber gelang nicht. Wenngleich die Plausibilitätsprüfung am Ende keine Fehler registrierte, erhielt ich dann folgenden Hinweis:

                  „Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
                  Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
                  eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.“

                  Des weiteren hieß es da:
                  1) „Es wurde der Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, aber die Angabe
                  zum in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag fehlt.“ (wo sollte man den eintragen?)

                  2)“In Zeile 10, 1. Seite der Anlage Vorsorgeaufwand wurde Nein angekreuzt. Gleichzeitig liegt jedoch
                  Arbeitslohn vor. Bitte prüfen, ob dort nicht Ja angekreuzt werden muss.“ (wieso? Ich bin Rentnerin)

                  Sie sehen: old ladies bleibt nichts anderes übrig, als dem Finanzamt zu vertrauen – oder draufzuzahlen. Und sich damit abzufinden, daß man ein "Ausschlußfall" sein könnte (was immer das bedeutet).

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                    #10
                    AW: Günstigerprüfung für Kapitalerträge

                    Zu 1. gehört die Angabe in Zeile 14 der Anlage KAP.

                    Zu 2. heißt es in der Erläuterung der Zeile 10 (nur leider ganz klein geschrieben): z.B. Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung -> also ja

                    Sie haben sich doch schon ganz gut geschlagen, 2 solche Kleinigkeiten kurz vor dem Ziel werfen Sie nicht mehr aus der Bahn .

                    Kommentar


                      #11
                      AW

                      Wow ..., V. Liersee ...,
                      meine Riesenprobleme - Ihre "Kleinigkeiten": es hat sofort geklappt!!

                      Jetzt frage ich mich nur noch, weshalb ein anderes Programm ca. 100 Euro mehr an Steuern für 2009 errechnet hat als das ElsterFormular. Aber vielleicht habe ich ja dort auch jene "Kleinigkeiten" übersehen. Ich werd's noch einmal durchlaufen lassen -, auch wenn's inzwischen nervt und mein Rücken schon sauer auf mich ist.

                      Jedenfalls an Sie meinen herzlichsten Dank!! Auch für die höfliche Vermeidung des Hinweises, ich hätte zumindest an einem Punkt die falsche Brille benutzt. :-))

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                        #12
                        Nachtrag

                        Ich hätte alles Forschen lassen sollen, denn:

                        Zunächst ermittelt das andere Programm genau denselben Betrag Einkommenssteuer wie ELSTER. Dann aber zieht das andere Programm von diesem Steuerbetrag noch die „einbehaltenen“ Steuerabzüge vom Kapitalertrag sowie Soli ab und kommt auf eine sogenannte „Nachzahlung“, die 50 % weniger beträgt als die von beiden Programmen errechnete Summe der Einkommenssteuer.

                        Schön wär’s ja -, „allein mir fehlt der Glaube“ (Goethe) (... an meine Fehler).

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                          #13
                          Schlußwort

                          Zitat von oldlady Beitrag anzeigen
                          Ich hätte alles Forschen lassen sollen, denn:

                          Zunächst ermittelt das andere Programm genau denselben Betrag Einkommenssteuer wie ELSTER. Dann aber zieht das andere Programm von diesem Steuerbetrag noch die „einbehaltenen“ Steuerabzüge vom Kapitalertrag sowie Soli ab und kommt auf eine sogenannte „Nachzahlung“, die 50 % weniger beträgt als die von beiden Programmen errechnete Summe der Einkommenssteuer.

                          Schön wär’s ja -, „allein mir fehlt der Glaube“ (Goethe) (... an meine Fehler).


                          Ich bitte vielmals um Entschuldigung: auch d a s hat sich erledigt.

                          Nach dem Ausdrucken der ELSTER-Berechnung sah ich dann, daß meine Steuerschuld tatsächlich deutlich niedriger ist als befürchtet.

                          Vielen Dank nochmals an alle duldsamen und freundlichen Antworter !!!

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                            #14
                            AW: Günstigerprüfung für Kapitalerträge

                            @oldlady & V. Liersee

                            Ich erhalte exakt den gleichen Fehler wie oldlady (Es wurde der Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, aber die Angabe zum in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag fehlt)

                            Ich habe jedoch den Betrag in Zeile 14 eingegeben!
                            Es geht konkret um einen Bausparvertrag bei dem mir Kapitalertragssteuer und Solizuschlag abgezogen wurden da für den Bausparvertrag kein Freistellungsauftrag vorlag. (dieser ist inzwischen gestellt)

                            Laut der Bescheinigung die beim Bausparvertrag-Kontoauszug dabeilag muss ich Zeile 7, 14, 49 und 50 füllen. Genau dann erhalte ich aber trotzdem noch den Fehler. Bin ich zu blöd?

                            Muss das rechte Feld "Korrigierte Beträge" auch gefüllt werden?

                            Danke,

                            Gruß Daniel

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Günstigerprüfung für Kapitalerträge

                              @alle

                              kann mir niemand helfen?
                              Wollte die Erklärung diese Woche endlich fertigstellen :-(

                              Wäre euch dankbar,
                              Gruß Daniel

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